“Geringverdiener, Frauen, Familien: bei wem die Riester-Zulagen hauptsächlich ankommen“. So und ähnlich titelt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), um zu erklären, weshalb die Riester-Rente eine gute Sache ist. Tatsächlich sind knapp 55 Prozent der weiblichen Zulagenempfänger Geringverdienende, wie frühere Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zeigen. Bei Männern trifft dies immer noch auf mehr als jeden Fünften zu.

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Doch bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass die Riester-Rente Geringverdiener überproportional erreicht? Nachdem Versicherungsbote am Freitag -mit Bezug auf genau diese Zahlen- titelte, „Riester-Rente: Viele Menschen mit kleinen Einkommen riestern“, meldete Ökonom Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin Zweifel an. „Klassisch Riester: die Einkommensverteilung innerhalb der Sparenden wird ausgewertet, suggeriert wird aber eine Aussage über die Bevölkerung“, schrieb er bei Twitter. Nicht von ungefähr: Das DIW Berlin hat mehrfach in Studien analysiert, wie die Riester-Rente in der Bevölkerung verteilt ist.

Nur 16,6 Prozent des unteren Einkommens-Dezils haben Riester-Rente

Tatsächlich sind die Ergebnisse des DIW Berlin eher ernüchternd. „Die Riester-Rente erreicht nicht diejenigen, die sie am dringendsten brauchen würden“, schreibt Peter Haan als Fazit, neben Geyer und Markus M. Grabka einer der Mitautoren der letzten Studie zu diesem Thema aus dem Jahr 2021.

Für die Studie hat das DIW Berlin nicht einfach den Bestand der Verträge auf die Beschäftigten umgerechnet, zumal einige Personen auch mehrere Riester-Verträge halten. Stattdessen wurden Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) ausgewertet: die größte wiederkehrende Haushaltsbefragung mit 14.000 teilnehmenden Haushalten. Die Daten stammen aus den Jahren 2004 bis 2020. Das Ergebnis: „Seit zehn Jahren stagniert der Anteil der BürgerInnen bis 65 Jahren, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, bei etwa 25 Prozent“. Ein Großteil der Haushalte werde folglich nicht erreicht.

Zudem zeige sich, dass Menschen mit kleinen Einkommen tendenziell seltener riestern. Um das herauszufinden, haben die Studienautoren die Bruttoerwerbseinkommen in zehn Dezile eingeteilt: stark vereinfacht zehn gleich große Einkommensklassen vom ärmsten bis zum reichsten Zehntel der Bevölkerung nach Bruttoerwerbseinkommen. Im ersten Dezil sind die ärmsten zehn Prozent der Erwerbstätigen nach Einkommen erfasst. Hier riestern nur 16,6 Prozent der Befragten: in keiner anderen Gruppe ist die Zahl so niedrig. Auch im zweiten Dezil ist die Zahl der Riesterer mit 24,7 Prozent unterdurchschnittlich (Werte für 2020). Es gelte die Faustregel: Je niedriger das Einkommen, desto geringer ist der Anteil der Riester-Sparer.

Kein geeignetes Instrument für alle Beschäftigte

Hierzu muss wiederum einschränkend gesagt werden, dass die Riester-Rente gar nicht für alle Erwerbstätigen als Altersvorsorge-Instrument gedacht ist. Selbstständige haben mit der Rürup-Rente ein eigenes Förderinstrument: das oftmals auch nicht erste Wahl ist. Nur Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung wären bei Riester zulagenberechtigt - doch das trifft nur auf vier von zehn Unternehmern zu. Eine frühere Auswertung des DIW Berlin hat gezeigt, dass fast zwei Drittel der Unternehmer, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, über Immobilien-, Geld- und Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro verfügen. Allerdings verzichten auch rund 700.000 Selbstständige auf eine auskömmliche Altersvorsorge.

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Auch Studentinnen und Studenten haben oftmals keinen Riester-Vertrag. Denn förderberechtigt sind sie dann, wenn sie neben dem Studium einen sozialversicherungspflichtigen Job haben oder bei einem Minijob freiwillig auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Viele lassen sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien - um während des Studiums mehr Geld im Portemonnaie zu haben. Und auch Beamte verzichten oft auf Riester - weil sie schlicht im Alter oft besser abgesichert sind als gesetzlich Rentenversicherte.

Wissenschaftlicher Beirat des Finanzministeriums fordert Riester-Pflicht

Dass über die Riester-Rente wieder vermehrt diskutiert wird, ist kein Zufall: Die aktuelle Ampel-Regierung hat eine Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Ruheständlern gegenüber: vermehrt wird der Ruf danach laut, dass die Deutschen vermehrt kapitalgedeckt vorsorgen. Aufgrund der aktuellen Herausforderungen wie Ukraine-Krieg, Energiekrise und Inflation wurde die Reform aber auf unbestimmte Zeit vertagt.

Mit Blick auf Riester stehen sich aktuell mehrere Positionen gegenüber. Der Lobbyverband GDV hebt hervor, dass es sich um das "weltweit erfolgreichste freiwillige Altersvorsorge-Produkt“ handle und verweist auf rund 16 Millionen abgeschlossene Verträge. Auch der Versicherer-Dachverband fordert Reformen, etwa den Wegfall der 100prozentigen Beitragsgarantie: so sollen die Anbieter mehr Geld in Aktien und Fonds investieren dürfen statt in Anleihen. Am Riester-System will der Verband aber festhalten. Dem entgegen hebt das DIW Berlin hervor, dass Riester eben nicht die gewünschte Verbreitung finde: und empfiehlt als Alternative einen Vorsorgefonds nach Schwedischem Vorbild. Dort ist jeder Beschäftigte verpflichtet, einen Teil des Einkommens kapitalgedeckt in einen öffentlich organisierten Vorsorgefonds zu stecken.

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Riester als Obligatorium - oder gar Aus für diese Vorsorge?

Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich im August 2022 mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. „Die freiwillige Riester-Rente sollte in Richtung eines kapitalgedeckten Systems mit verpflichtendem Beitrag reformiert werden“, schreibt das beratende Gremium und hebt ebenfalls hervor, dass die Mehrheit der Anspruchsberechtigten nicht riestert.

Verbraucherschützer hatten wiederholt die vergleichsweise hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten der Produkte sowie intransparente Verträge kritisiert: auch wenn es hier zwischen einzelnen Tarifen und Anbietern große Unterschiede gibt. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb ein Aus von Riester: Sie halten diese Vorsorgeform für nicht reformierbar. „Der neue Ansatz müsste sein, eine private Altersvorsorge in einer öffentlich rechtlichen Organisationsform auf den Weg zu bringen“, forderte Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), in einem dpa-Interview. Auch sie nennt -ähnlich dem DIW- Schwedens Garantierente als Vorbild. „Es wäre gut, wenn der Staat einen Fonds dieser Art auf den Weg brächte“, so Pop. Fast alle Interessenverbände fordern folglich eine Pflicht zur kapitalgedeckten Vorsorge, um das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente zu entlasten. Die Frage ist, ob über die Privatwirtschaft oder öffentlich organisiert.

Wiederholt wurde kritisiert, dass es keine genaue Statistik gebe, wie viele ruhende Riester-Verträge existieren: Verträge also, die nicht mehr mit Beiträgen bedient werden. Obwohl das Bundesarbeits- und Sozialministerium verpflichtet ist, den Erfolg und die Verbreitung von Riester zu dokumentieren, fehlt es hierzu an validen Zahlen. Ihr Anteil wird anhand des Vertragsbestandes jährlich auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel geschätzt: Datenlage ungenügend.

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