Mit Blick auf Riester stehen sich aktuell mehrere Positionen gegenüber. Der Lobbyverband GDV hebt hervor, dass es sich um das "weltweit erfolgreichste freiwillige Altersvorsorge-Produkt“ handle und verweist auf rund 16 Millionen abgeschlossene Verträge. Auch der Versicherer-Dachverband fordert Reformen, etwa den Wegfall der 100prozentigen Beitragsgarantie: so sollen die Anbieter mehr Geld in Aktien und Fonds investieren dürfen statt in Anleihen. Am Riester-System will der Verband aber festhalten. Dem entgegen hebt das DIW Berlin hervor, dass Riester eben nicht die gewünschte Verbreitung finde: und empfiehlt als Alternative einen Vorsorgefonds nach Schwedischem Vorbild. Dort ist jeder Beschäftigte verpflichtet, einen Teil des Einkommens kapitalgedeckt in einen öffentlich organisierten Vorsorgefonds zu stecken.

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Riester als Obligatorium - oder gar Aus für diese Vorsorge?

Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich im August 2022 mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet. „Die freiwillige Riester-Rente sollte in Richtung eines kapitalgedeckten Systems mit verpflichtendem Beitrag reformiert werden“, schreibt das beratende Gremium und hebt ebenfalls hervor, dass die Mehrheit der Anspruchsberechtigten nicht riestert.

Verbraucherschützer hatten wiederholt die vergleichsweise hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten der Produkte sowie intransparente Verträge kritisiert: auch wenn es hier zwischen einzelnen Tarifen und Anbietern große Unterschiede gibt. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb ein Aus von Riester: Sie halten diese Vorsorgeform für nicht reformierbar. „Der neue Ansatz müsste sein, eine private Altersvorsorge in einer öffentlich rechtlichen Organisationsform auf den Weg zu bringen“, forderte Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), in einem dpa-Interview. Auch sie nennt -ähnlich dem DIW- Schwedens Garantierente als Vorbild. „Es wäre gut, wenn der Staat einen Fonds dieser Art auf den Weg brächte“, so Pop. Fast alle Interessenverbände fordern folglich eine Pflicht zur kapitalgedeckten Vorsorge, um das Umlageverfahren der gesetzlichen Rente zu entlasten. Die Frage ist, ob über die Privatwirtschaft oder öffentlich organisiert.

Wiederholt wurde kritisiert, dass es keine genaue Statistik gebe, wie viele ruhende Riester-Verträge existieren: Verträge also, die nicht mehr mit Beiträgen bedient werden. Obwohl das Bundesarbeits- und Sozialministerium verpflichtet ist, den Erfolg und die Verbreitung von Riester zu dokumentieren, fehlt es hierzu an validen Zahlen. Ihr Anteil wird anhand des Vertragsbestandes jährlich auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel geschätzt: Datenlage ungenügend.

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