In ihrem Fazit schreiben die Verbraucherschützer:

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  • Die unterschiedlichen Tarife und Verträge zur Arbeitskraftsicherung unterscheiden sich für vergleichbare Risiken sowohl hinsichtlich des Umfangs der versicherten Leistungen als auch der Beitragshöhen.
    Diese Unterschiede können nur über eine anbieterunabhängige Beratung ermittelt werden. Die Festlegung von Vermittlern auf ein Lebensversicherungsunternehmen zur Deckung mehrerer Bedarfe (hier: Arbeitskraftsicherung und Alterssicherung) wirkt dahingehend einschränkend, die für Verbraucher individuell Preis-Leistungs-optimale Lösung zu erhalten.
  • Die renditemindernde Kostenbelastung ist bei Fondspolicen ausgeprägter als bei direkten Fonds- anlagen ohne Lebensversicherungsverträge. Die steuerliche Behandlung von BR- und PR-Verträgen kann die renditemindernde Wirkung des Lebensversicherungsvertrages auf die ETF-Anlage nur teilweise kompensieren.

Diese Faktoren würden bei Koppelprodukten dazu führen, dass sie – auch ohne Berücksichtigung der ein- geschränkten Flexibilität – gegenüber entkoppelten Lösungen unter Preis-Leistungs-Aspekten wirtschaftlich nachteilig sind, so die Verbraucherschützer weiter.

Weiter heißt es im Fazit, dass das Ziel, den erreichten bzw. gewünschten Lebensstandard zu sichern, durch Koppelprodukte aus Basisrenten mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung konterkariert werde.
Die Basisrente sei am vorteilhaftesten für Gutverdiener, die in der Beitragszahlungsphase zum Spitzensteuersatz tendieren und bei Berufsunfähigkeit und im Alter ihren Lebensstandard nicht annähernd halten können, heißt es im Fazit der BdV-Studie. Für Gutverdiener, die über ihre Vorsorgeanstrengungen ihren Lebensstandard auch bei Berufsunfähigkeit und im Alter annähernd halten können, sei der Gesamteffekt der Förderung der Basisrente (über die nachgelagerte Besteuerung) nachteilig.

„Durch die Verknüpfung einer BU-Versicherung mit einer Basisrente können Anbieter und Vertriebe die sogenannte ‚Kundenbindung‘ erhöhen. In Wahrheit entpuppt sich dies jedoch als unflexible und unvorteilhafte ‚Kundenfesselung‘ zulasten der Versicherten“, so Prof. Dr. Hartmut Walz, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV, der an der Studie mitgewirkt hat.

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Die Kopplung von Vorsorge-Verträgen mit Geldanlage-Produkten wird von vielen Versicherungsmaklern abgelehnt. So wandte sich beispielsweise der Leipziger Maklerpool Invers bereits 2015 gegen solche Verträge und die BdV-Studie selbst nimmt auf die Ausführungen von Versicherungsmaklern Bezug. So werden Beiträge Versicherungsmakler Bierl und Benjamin Friedrich als Quellen genannt.

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