Nächste Runde im Streit um die Kopplung von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Altersvorsorge-Produkten. Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) wendet sich in einer ausführlichen Stellungnahme (PDF) gegen die Ergebnisse einer Untersuchung, die der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten gemeinsam mit Prof. Dr. Hartmut Walz anstrengte (Versicherungsbote berichtete).

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Dabei kritisieren die Aktuare des ifa gleich mehrere Punkte: Etwa, dass der BdV unterschiedliche Rentenfaktoren miteinander vergleicht. Dazu schreibt das ifa: „Die Autoren der BdV-Studie unterstellen also, dass bei der von ihnen favorisierten entkoppelten Produktvariante in 40 Jahren die heutigen Konditionen vorherrschen, während bei der gekoppelten Variante in 40 Jahren diejenigen Konditionen vorherrschen, die man heute unter der vorsichtigen Annahme eines Anstiegs der Lebenserwartung erwartet. Hierin liegt ein fundamentaler fachlicher Fehler. Der Fehler zeugt von einem mangelnden Verständnis der Kalkulation von Rentenversicherungsprodukten. Wir betonen erneut, dass niemand genau vorhersagen kann, wie sich die Lebenserwartung in den nächsten 40 Jahren verändern wird. Die Sterbetafeln, mit denen in 40 Jahren Rentenhöhen festgelegt werden, werden von der tatsächlichen Entwicklung der Lebenserwartung abhängen. Dies wird aber beide betrachteten Produkte gleichermaßen betreffen, sodass für beide Produkte ähnliche Rentenfaktoren in 40 Jahren zu erwarten sind. Wir halten es daher für sachgerecht, bei beiden Produkten denselben Rentenfaktor in 40 Jahren zu unterstellen.“ Auch sei das Studien-Design nicht geeignet, die selbstgewählte Fragestellung zu beantworten.

Doch die Wissenschaftler des ifa haben weitere Gründe, sich gegen die Darstellungen von Walz und BdV zu wehren. In einer Meldung des Instituts heißt es dazu: „Presseartikel deuten weiterhin darauf hin, dass bei der Vorstellung dieser BdV-Studie gegenüber Journalisten unsere Studie aus dem Jahr 2020 gezielt diskreditiert und als ‚von der Branche gekauft‘ bezeichnet wurde. Dies weisen wir entschieden zurück […].“

In der Stellungnahme (PDF) schreiben die Aktuare: „Der BdV erklärt also eine komplette Produktkategorie für pauschal ungeeignet zur Altersvorsorge, diskreditiert eine existierende, transparent und öffentlich im Internet verfügbare Studie, unterstellt dabei Produktanbietern und Vermittlern, die solche Produkte anbieten, dass diese in allen Fällen zum Nachteil der Kunden agieren, sieht gleichzeitig aber davon ab, die eigene Studie, die diese Vorwürfe begründen soll, öffentlich verfügbar zu machen. Dies macht es interessierten Marktteilnehmern sehr schwierig, die methodische Vorgehensweise der BdV-Studie zu beurteilen, die Berechnungen nachzuvollziehen und die Plausibilität der Annahmen zu überprüfen.“

Dabei fragten die Wissenschaftler des ifa bei den Verbraucherschützern an, ob sie die Studie bekommen könnten. Ein durchaus nachvollziehbarer Gedanke - nicht nur unter dem Gesichtspunkt ‚Debattenkultur‘. Doch Fehlanzeige. „Wir können die Diskreditierung unserer Studie nicht unkommentiert lassen. Es kam für uns allerdings nicht in Frage, 1.399 € zu bezahlen, um die Fehlersuche überhaupt zu ermöglichen“, so das ifa in seiner Stellungnahme.

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Um die in der Stellungnahme angesprochenen Fehler zu finden, genügten dem ifa die wenigen Ausführungen zur Methodik, die veröffentlicht wurden. Es sei nicht auszuschließen, dass die BdV-Studie weitere Fehler aufweist, so das ifa.

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