„Unvorteilhafte ‚Kundenfesselung‘“, von der „nur Anbieter und Großvertriebe“ profitieren - zu diesem Fazit kommen Beispielrechnungen, die der Bund der Versicherten (BdV) gemeinsam mit Prof. Dr. Hartmut Walz angestrengt hat (Versicherungsbote berichtete).

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Die Gegenüberstellung von Fondspolicen mit BUZ und SBU mit Fondssparplan zeige unter Berücksichtigung steuerlicher Effekte, dass die Koppelprodukte nicht das leisten, was ihre Vertriebe und Versicherer ihnen zuschreiben, so die Verbraucherschützer. Ihr Fazit: „Die SBU mit Fondssparplan ist die vorteilhaftere Alternative.“

Ein Vorschlag, der bei einigen Vermittlern auf ganz wenig Gegenliebe stieß. Stellvertretend für mehrere andere Versicherungsvermittler sei auf Tim Wolff (DVAG) hingewiesen. Auf Facebook schrieb er: Gefährlich wird der Vorschlag, wenn empfohlen wird, einen Fondssparplan als Altersvorsorge und eine selbständige BU abzuschließen.
Denn der Abschluss der BU ist ja nur für einen Fall sinnvoll: der Kunde wird BU.
Das bedeutet in den meisten Fällen = keine Einzahlungen in die gesetzliche Rente. Und damit wird die später zu erwartende Rente noch mickriger. Denn sollte er (oder jemand anderes) wirklich glauben, dass jemand, der gerade einen ‚Leberhaken‘ von seinem Kopf/Körper bekommen hat, Geld für seine ‚Wette auf ein langes Leben‘ zurück legt… der hat entweder seinen Mund zu halten oder sollte sich dringend qualifiziert weiterbilden.

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Dafür gab es viel Zustimmung - sicherlich auch, weil Hartmut Walz kein Unbekannter ist und den provisionsbasierten Vertrieb schlecht macht, wo er nur kann - gerne auch, ohne nachprüfbare Fakten zur Kenntnis zu nehmen. So behauptete Walz in einem Interview mit der Wirtschaftswoche, dass im Finanzvertrieb „häufig verraten statt beraten“ werde. Das sei leider Fakt, so Walz. Ein Fakt, der sich allerdings weder anhand der Beschwerdezahlen von BaFin, noch denen der Ombudsleute beweisen lässt.

Walz-Studie kommt kaum ohne Provisionsvertrieb aus

Auch von Kollegen aus der Wissenschaft scheint der Professor nicht allzu viel zu halten. Im bereits erwähnten Interview wird er auf die wissenschaftlich untersuchten Folgen des (teilweisen) Provisionsverbots in Großbritannien angesprochen und antwortet: „Hier passt das Sprichwort: ‚Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.‘“

Ähnlich ist es auch nun. Die BdV-Studie nimmt mehrfach Bezug auf eine ifa-Untersuchung, die von MLP beauftragt wurde. Die Aktuare kommen zu einem differenzierteren Urteil als die BdV-Beispielrechnungen (Versicherungsbote berichtete). Wie Walz auf deren Ergebnisse reagierte, liest sich beim Versicherungsjournal so: „Untersuchungen, die zu anderen Ergebnissen kämen, seien von der Branche gekauft, behauptete Walz. Er verweist auf eine Studie der Gesellschaft für Finanz- und Aktuarwissenschaften mbH aus dem Jahr 2020. Diese war im Auftrag der MLP Finanzberatung SE erstellt worden, was in dieser Studie auch aufgeführt ist.“

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Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Hartmut Walz auch sogenannter ‚Fellow‘ der Bürgerbewegung Finanzwende ist, die eine Kampagne gegen die Präsenz von MLP an deutschen Hochschulen durchführte. Bislang verlief diese Kampagne nicht im Sinne ihrer Befürworter - MLP bietet immer noch Kurse an Universitäten an.
Verbirgt sich hinter dem Angriff auf die ifa-Studie die Fortsetzung dieser Kampagne mit anderen Mitteln? Versucht Walz, dem ifa zu unterstellen, Gefälligkeitsstudien zu erstellen? Versicherungsbote fragte beim BdV nach und bekam zur Antwort, dass die ifa-Studie im Auftrag der MLP Finanzberatung erstellt worden war. „Insoweit ist es zutreffend, wenn Herr Prof. Walz diese Studie als ‚Auftragsstudie‘ bezeichnet.“ Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen der Finanzierung von Studien und dem Kaufen von Ergebnissen. Versicherungsbote fragte abermals nach und bat erneut um den genauen Wortlaut - Fehlanzeige. An dieser Stelle endete die Redseligkeit von Prof. Dr. Walz und dem BdV - sie werden wissen, warum.

Bemerkenswert ist auch, dass die BdV-Studie kaum ohne ‚Assistenz‘ der von Walz so verachteten ‚Provisionsvermittler‘ auskommt. Vergleicht man die in den Fußnoten der Studie angegebenen Beiträge von Versicherungsmaklern mit der vom BdV zur Verfügung gestellten Studie, findet man nicht nur die Musterkundin (junge Ärztin bei Bierl), sondern auch die ‚Fußfessel‘ (Friedrich) und eigentlich alle Argumente, die gegen eine Kopplung sprechen - nur klarer formuliert.
Wenn Finanzwende Zweifel daran hegt, dass es MLP bräuchte, um Studenten Exel beizubringen, dann kann man auch leicht umkehren: Es braucht weder Walz noch den BdV, um auf Nachteile solcher Koppel-Produkte hinzuweisen. Das haben Versicherungsmakler längst in aller Ausführlichkeit getan. Nicht trotz, sondern aufgrund des Provisionsmodells.

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Gespannt sein darf man darauf, ob und wie das - mehr oder weniger direkt - angegriffene Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) auf die vorgelegte Untersuchung vom Bund der Versicherten und Prof. Dr. Hartmut Walz reagieren wird.

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