In einem aktuellen Gutachten kritisiert der Bundesrechnungshof die hohen Kosten des geplanten Bürgergeldes, das ab 2023 Hartz IV ablösen soll. In einer ohnehin angespannten Finanzlage würde dies zulasten des Steuerzahlers zusätzliche Kosten von 5 Milliarden Euro erzeugen, kritisiert die Behörde, deren Aufgabe es ist, die Haushaltsführung des Bundes kritisch zu beleuchten. Über das Gutachten berichtet die BILD am Montag.

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Doch damit nicht genug: Das Bürgergeld könne auch zahlreiche Fehlanreize fördern. So ist vorgesehen, die Wirkung von Sanktionen abzumildern: unter anderem durch eine Vertrauenszeit von sechs Monaten, in der Pflichtverletzungen für die Empfänger keine Rechtsfolgen nach sich ziehen. In der Zeit können keine Leistungen mehr gemindert werden, wenn zum Beispiel keine Bewerbungen geschrieben werden, obwohl das vereinbart war - oder man nicht zu Schulungen erscheint. Nach dieser Schonfrist werden maximal 30 Prozent des Regelbedarfs gekürzt - auch, weil das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben hat, dass Sanktionen keine existenzbedrohenden Folgen für die Betroffenen haben dürfen. Die Abschaffung der Strafen wirke „kontraproduktiv“, weil Stütze-Empfänger weniger Anreiz haben eine Arbeit anzunehmen, so kritisiert nun der Bundesrechnungshof.

Darüber hinaus sei bedenklich, dass die Empfänger nicht ihre vorhandenen Vermögenswerte angeben müssen, um Anrecht auf das Bürgergeld zu haben. „Mit dem Verzicht auf jegliche Angaben eröffnet die geplante Änderung Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten“, schreibt der Rechnungshof. "So könnte beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern trotz 150.000 Euro Spar- und Barvermögens, Altersrücklagen, zwei Kraftfahrzeugen und selbst genutzten Wohneigentums Bürgergeld erhalten", zitiert die BILD aus dem Gutachten.

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Das Bürgergeld wurde speziell von der SPD vorangetrieben und soll ab 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II, besser bekannt als "Hartz IV", ersetzen. Die SPD hatte sich im Wahlprogramm zur Bundestagswahl für die Abschaffung von „sinnwidrigen und unwürdigen Sanktionen“ ausgesprochen. Federführend ist entsprechend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Hubertus Heil.

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