Seit dem 1. August 2018 können erstmals in Deutschland Beamtinnen und Beamte einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diesen Weg hat das Bundesland Hamburg geebnet. Damit will die Hansestadt es seinen Staatsdienern ermöglichen, sich auch einer Krankenkasse anzuschließen statt sich privat zu versichern. Davor war das für Staatsdiener keine attraktive Option. Denn während sie für eine private Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe haben und 50-70 Prozent der Gesundheitskosten von ihrem Dienstherren ersetzt bekommen, müssen sie für eine Krankenkasse den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.

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Ein Jahr nach deren Einführung in Hamburg nahmen bereits 1.365 Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch, verkündete die Hamburger Gesundheitsbehörde damals auf ihrer Webseite. Im Februar 2022 hätten bereits 1962 aktive Beamte und 350 Versorgungsempfänger die Wechseloption genutzt und sich einer Krankenkasse angeschlossen. Das berichtet das "Ärzteblatt" und beruft sich dabei auf eine Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU.

Das Hamburger Modell hat Strahlkraft auch über die Elbestadt hinaus. Denn auch die Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben ihren Staatsdienern inzwischen die Wahlfreiheit eingeräumt. Auch der Freitstaat Sachsen hat sich mit diesem Thema beschäftigt und die Pläne in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Beamte des Freistaates Sachsen sollen demnach die Möglichkeit erhalten, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Doch seit dem Bekanntwerden der Pläne im Februar 2020 ruht der See.

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Nun will sich auch Baden-Württemberg mit diesem Thema beschäftigen. Bis zum Ende des Jahres soll eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe in der Krankenversicherung eingeführt werden. Darüber berichtet die "Ärztezeitung". Laut einer Musterberechnung würde der Plan jedoch Mehrausgaben verursachen. So wären im Haushaltsjahr 2020 durch die neue Regelung zusätzliche Ausgaben von 13,8 Millionen Euro entstanden. Etwa 10,8 Millionen Euro würden auf die hälftigen Beiträge für GKV-versicherte Beamte entfallen.

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