Bis zum Jahr 2018 war das Thema gesetzliche Krankenversicherung für Staatsdiener keine attraktive Option. Denn während sie für eine private Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe haben und 50-70 Prozent der Gesundheitskosten von ihrem Dienstherren ersetzt bekommen, mussten sie für eine Krankenkasse den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.

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Seit dem 1. August 2018 können Beamte in Hamburg einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diesen Weg hat als erstes das Bundesland Hamburg geebnet. Damit will die Hansestadt es seinen Staatsdienern ermöglichen, sich auch einer Krankenkasse anzuschließen statt sich privat zu versichern. Seither wird vom Hamburger Modell gesprochen und dieses hat Strahlkraft auch über die Elbestadt hinaus. Denn auch die Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben ihren Staatsdienern inzwischen die Wahlfreiheit eingeräumt. Im Juli 2023 zog auch der Freitstaat Sachsen nach. Ab dem 1. Januar 2024 haben sächsische Beamte die Möglichkeit, sich ohne Nachteile für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden.

Diesen Weg geht nun auch das Bundesland Niedersachsen. Im Landtag war Anfang der Woche dazu ein Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen beschlossen worden. Die Pläne dazu hatten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Koalitionsvertrag geschrieben. Einhergehend mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes sollen Beamte sowie Richter zukünftig zwischen der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung einerseits oder der pauschalen Beihilfe andererseits wählen können. Mit der pauschalen Beihilfe wird vom Dienstherrn ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung, nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt.

Darüber hinaus solle Personen, die neu in den Landesdienst eintreten und bisher gesetzlich krankenversichert waren, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Möglichkeit geschaffen werden, in ihrer Versicherung zu bleiben. Für die bereits im Landesdienst stehenden Beamte werde ab dem 1. Februar 2024 eine einmalige Wahlmöglichkeit eröffnet. Der Antrag sei bei der für die Festsetzung der Beihilfe zuständigen Stelle – für Landesbeamte also beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung - innerhalb von einem Jahr zu stellen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

„Die Einführung einer pauschalen Beihilfe eröffnet eine neue Wahlfreiheit. Sie sorgt auch dafür, dass Niedersachsen im Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte als attraktiver Arbeitgeber konkurrenzfähig bleibt. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels und auch mit Blick auf die Beihilferegelungen der an Niedersachsen angrenzenden Länder, ist dies besonders wichtig“, erklärt dazu Finanzminister Gerald Heere.

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