Bis zum Jahr 2018 war das Thema gesetzliche Krankenversicherung für Staatsdiener keine attraktive Option. Denn während sie für eine private Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe haben und 50-70 Prozent der Gesundheitskosten von ihrem Dienstherren ersetzt bekommen, mussten sie für eine Krankenkasse den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.

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Seit dem 1. August 2018 können Beamte in Hamburg einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diesen Weg hat als erstes das Bundesland Hamburg geebnet. Damit will die Hansestadt es seinen Staatsdienern ermöglichen, sich auch einer Krankenkasse anzuschließen statt sich privat zu versichern. Seither wird vom Hamburger Modell gesprochen und dieses hat Strahlkraft auch über die Elbestadt hinaus. Denn auch die Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben ihren Staatsdienern inzwischen die Wahlfreiheit eingeräumt. Zuletzt zogen auch die Bundesländer Sachsen und Niedersachsen nach. Während die sächsischen Beamten seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit haben, sich ohne Nachteile für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden, ist dies ihren niedersächsischen Kollegen erst seit dem 1. Februar 2024 möglich.

Nun könnte auch das Bundesland Saarland dem Plan folgen und eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe in der Krankenversicherung einführen. Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung". Demnach prüfe das Finanz- und das Innenministerium die Umsetzung in der saarländischen Landesverwaltung. Auch würden etwaige finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt untersucht. Das bestätigte ein Sprecher des Finanzressorts auf eine Anfrage der "Saarbrücker Zeitung".

Bei der aktuell durchaus angespannten Lage in den Haushalten der Länder, macht eine Kostenprüfung Sinn. Denn in den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Kritik wegen der Finanzen und teilweise auch generell gegen das Hamburger Modell gegeben. So hatte sich der Deutsche Beamtenbund (dbb) bereits nach der Einführung der pauschalen Beihilfe in Hamburg als Gegner dieses Modells positioniert. Schließlich müsse das Beihilfesystem schon deshalb erhalten werden, damit eine Beamten-Karriere attraktiv für Nachwuchskräfte bleibe. Auch löse es nicht die Probleme der Krankenkassen, Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung zu lotsen. Vor einigen Wochen legte der Lobby-Verband der Privaten Krankenversicherer nach und listete sieben Argumente auf, die gegen das Hamburger Modell sprechen.

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