Bis zum Jahr 2018 war das Thema gesetzliche Krankenversicherung für Staatsdiener keine attraktive Option. Denn während sie für eine private Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe haben und 50-70 Prozent der Gesundheitskosten von ihrem Dienstherren ersetzt bekommen, mussten sie für eine Krankenkasse den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.

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Seit dem 1. August 2018 können Beamte in Hamburg einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diesen Weg hatte als erstes das Bundesland Hamburg geebnet. Damit will die Hansestadt es seinen Staatsdienern ermöglichen, sich auch einer Krankenkasse anzuschließen statt sich privat zu versichern. Seither wird vom Hamburger Modell gesprochen und dieses hat Strahlkraft auch über die Elbestadt hinaus. Denn auch die Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen und Thüringen haben ihren Staatsdienern inzwischen die Wahlfreiheit eingeräumt.

Das Bundesland Baden-Württemberg hatte zum Jahresbeginn 2023 eine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe in der Krankenversicherung eingeführt. Von der neuen Möglichkeit sollten bis zu 4.000 GKV-versicherte Beamte Gebrauch machen können, die bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Diese Beamte zahlten bis dato Beiträge in Höhe von bis zu 800 Euro.

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Neun Monaten nach der Einführung ist die Zahl der Staatsdiener, die von der neuen Regelung Gebrauch machen überschaubar. Derzeit würden 2.115 Beamte die pauschale Beihilfe nutzen. Das berichtet die „Schwäbische Zeitung“, die beim Finanzministerium angefragt hatte. Während von diesen 2.115 Beamten stolze 2.098 Beamte schon freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen seien, hätten sich lediglich 17 Staatsdiener für einen Wechsel aus der privaten Krankenversicherung entschieden. Überdies seien 80,2 Prozent der Bediensteten, nun eine pauschale Beihilfe beziehen, noch im aktiven Dienst.

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