Seit dem 1. August 2018 können erstmals in Deutschland Beamtinnen und Beamte einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diesen Weg hat das Bundesland Hamburg geebnet. Damit will die Hansestadt es seinen Staatsdienern ermöglichen, sich auch einer Krankenkasse anzuschließen statt sich privat zu versichern. Davor war das für Staatsdiener keine attraktive Option. Denn während sie für eine private Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe haben und 50-70 Prozent der Gesundheitskosten von ihrem Dienstherren ersetzt bekommen, müssen sie für eine Krankenkasse den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.

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“Ein Jahr nach deren Einführung in Hamburg nehmen bereits 1.365 Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch“, berichtet die Hamburger Gesundheitsbehörde auf ihrer Webseite. Ende 2019 hätten bereits 1.514 Personen die Wechseloption genutzt und sich einer Krankenkasse angeschlossen.

Das Hamburger Modell hat Strahlkraft auch über die Elbestadt hinaus. Denn auch die Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben ihren Staatsdienern inzwischen die Wahlfreiheit eingeräumt. Nun will sich auch der Freitstaat Sachsen mit diesem Thema beschäftigen. Damit würde das erste unionsgeführte Bundesland die neue Regelung einführen.

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Darauf haben sich die neue Regierung aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geeinigt und das Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Beamte des Freistaates Sachsen sollen demnach die Möglichkeit erhalten, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. „Wir schaffen den Selbstbehalt bei der Beihilfe ab.“, heißt es in dem Papier. Wie die Umsetzung konkret aussehen soll, ist indes noch unklar. Auch alternative Lösungen zur sogenannten Pauschalbeihilfe nach dem Hamburger Modell seien denkbar. In den kommenden Monaten sollen hierzu alle Möglichkeiten durchgespielt werden. Auch ein Zeitplan sei bis dato noch nicht gesteckt.

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