Bis zum Jahr 2018 war das Thema gesetzliche Krankenversicherung für Staatsdiener keine attraktive Option. Denn während sie für eine private Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe haben und 50-70 Prozent der Gesundheitskosten von ihrem Dienstherren ersetzt bekommen, mussten sie für eine Krankenkasse den vollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen.

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Seit dem 1. August 2018 können Beamte in Hamburg einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diesen Weg hat als erstes das Bundesland Hamburg geebnet. Damit will die Hansestadt es seinen Staatsdienern ermöglichen, sich auch einer Krankenkasse anzuschließen statt sich privat zu versichern. Seither wird vom Hamburger Modell gesprochen und dieses hat Strahlkraft auch über die Elbestadt hinaus. Denn auch die Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen haben ihren Staatsdienern inzwischen die Wahlfreiheit eingeräumt.

Auch der Freitstaat Sachsen hat sich mit diesem Thema beschäftigt und die Pläne in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Doch seit dem Bekanntwerden der Pläne im Februar 2020 ruhte der See. Nach über drei Jahren hat der sächsische Landtag in seiner Sitzung vom 5. Juli 2023 endlich Nägel mit Köpfen gemacht. Einhergehend damit haben Beamte in Sachsen ab dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit, sich ohne Nachteile für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden.

Konkret werde eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent des GKV-Beitrags eingeführt. Damit werde gewährleistet, dass die gesundheitliche Versorgung über eine private Krankenversicherung für Beamte ebenso möglich ist, wie die Absicherung über eine gesetzliche Krankenkasse. Überdies werde der Beihilfesatz für Beamte mit einem oder mehr Kindern auf 70 Prozent angehoben.

Beifall für diese Entscheidung kam unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Der Sächsische Landtag hat endlich die Ungerechtigkeit bei der Krankenversicherung von Beamtinnen und Beamten in Sachsen abgeschafft. Durch die Einführung der pauschalen Beihilfe müssen Beamtinnen und Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, nicht mehr draufzahlen und haben somit eine echte Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Damit wird eine langjährige Forderung der DGB-Gewerkschaften umgesetzt.“, sagte der sächsische DGB-Chef Markus Schlimbach.

Auch aus dem Hause der AOK PLUS gab es positive Rückmeldungen. Die größte sächsische Krankenkasse begrüßte die neue Wahlfreiheit ausdrücklich. "Dass eine Berufsentscheidung mit einer Versicherungsentscheidung gekoppelt ist, wird jetzt beendet. Die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst können sich nun ohne persönliche Nachteile für eine Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.", sagte Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS. Zudem werde mit diesem Schritt endlich der Wettbewerbsnachteil um Fachkräfte verkleinert. Denn in den anliegenden Bundesländern Thüringen und Brandenburg ist die pauschale Beihilfe schon länger Standard.

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