Seit 2015 verleiht der Bund der Versicherten den „Versicherungskäse des Jahres“. Vergleichbar mit der „Goldenen Himbeere“ für den schlechtesten Film des Jahres, der als Gegenpart der begehrten Oscar-Verleihung anzusehen ist, handelt es sich bei der vom Verbraucherverband verliehenen Auszeichnung eher um einen Schmähpreis. Im Fokus der Kritik stehen im Regelfall Produkte, die lückenhafte und nicht nachvollziehbare Leistungen hätten. Auch zu hohe Beiträge oder ein zweifelhafter Nutzen seien laut BdV Kriterien für eine Nomierung angesetzt würden.

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In den vergangenen Jahren hatten u.a. die Allianz in Partnerschaft mit dem deutschen Serienmeister Bayern München, Targo, Liechtenstein Life und LV 1871 die Siege eingeheimst. Im Jahr 2022 darf sich das Produkt „Kidspolice“ der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG mit dem Preis „Versicherungskäse des Jahres 2022“ schmücken. Ob sich der Versicherer über die Auszeichnung freuen wird, ist aber fragwürdig. Kritisiert wurde u.a., dass das Produkt bei der älteren Generation Ängste schüre und an die Fürsorge für Kinder und Enkel appelliere, so der BdV. Mit dem "totgeglaubten Produkt einer fondsgebundenen Rentenversicherung" werde vor allem dem Versicherer eine Zukunft geschenkt, so die Verbraucherschützer.

Ergo weist Vorwürfe zurück

Kurz nach Bekanntgabe des Negativpreises erreichte Versicherungsbote auch eine Stellungnahme der Ergo. Darin weist der Versicherer die "pauschale Kritik [...] entschieden zurück". Das Produkt sei die passende Antwort auf berechtigte Sorgen vieler Kundinnen und Kunden – vor allem von Eltern und Großeltern, die auf der Suche nach renditestarken Anlageoptionen für Kinder und Jugendliche für den frühzeitigen und langfristigen Vermögensaufbau sind, so Ergo. Eine fondsgebundene Rentenversicherung sei gut für die frühzeitige und langfristige Kapitalbildung geeignet. Der Versicherer verwies zudem auf die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, die hohe Flexibilität des Produktes und die Steuerfreiheit bis zur Auszahlung.

Nominiert waren auch (gelistet nach alphabetischer Reihenfolge des Tarifnamens):

  • Die „Ticket-Versicherung“ der Allianz Travel (AWP P&C S.A.). Ihr Nutzen sei mehr als fraglich, schreibt der BdV. Das begründen die Verbraucherschützer damit, dass nur dann der Eintrittspreis ersetzt werde, wenn Versicherte selbst erkranken oder coronabedingt in Quarantäne müssen.
  • „Versicherungspaket Shopping für Inhaber*innen der Visa Kreditkarte der Deutschen Kreditbank AG“ (DKB). Versicherungspartner ist die Inter Partner Assistance S.A. Mit dem Versicherungspaket „Shopping“ erstattet der Versicherer die Differenz, wenn der Versicherte den gekauften Gegenstand woanders mindestens 30 Euro günstiger findet. Eingeschlossen im Versicherungsschutz ist außerdem eine Garantieverlängerung gegen Herstellungs- und Materialfehler.

Zur Jury gehörten die Juristin und Verbraucherschützerin Edda Castelló, Sandra Klug (Juristin und Verbraucherschützerin der Verbraucherzentrale Hamburg), Britta Langenberg (Expertin Vorsorge und Versicherungen der Bürgerbewegung Finanzwende), Barbara Sternberger-Frey (Finanzexpertin und Journalistin, Redaktionsbüro Sternberger-Frey), Dr. Achim Tiffe (Vereinsmitglied beim Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) und Rechtsanwalt in der Kanzlei Juest & Oprecht)

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