Im April 2018 wurde die Schülerversicherung der Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV) und der Badischen Versicherung (BGV) mit dem Preis „Versicherungskäse des Jahres“ ausgezeichnet. Ob sich der Versicherer über die Auszeichnung gefreut hat, ist eher fraglich.

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Vergleichbar mit der „Goldenen Himbeere“ für den schlechtesten Film des Jahres, der als Gegenpart der begehrten Oscar-Verleihung anzusehen ist, handelt es sich bei der vom Verbraucherverband BdV verliehenen Auszeichnung um einen Schmähpreis. Ihn erhalten Produkte, die aus Sicht der Kuratoren besonders nutzlos sind. Seit 2015 wird der Versicherungskäse jährlich von einer Fachjury gekürt.

Inzwischen haben das Land Baden-Württemberg und die Anbieter reagiert. Während das Bundesland den Gruppenversicherungsvertrag gekündigt hat, schraubten die Versicherer an dem Produkt und haben es wieder auf den Markt gebracht.

Löblich findet BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein die Einsicht der Versicherer. „Dass sie es nur marginal verändert wieder auf den Markt bringen, ist eine Frechheit.", kritisiert Kleinlein. Denn die überarbeitete Police haftet auch weiterhin nur begrenzt. Die Versicherungssummen wurden von zwei auf drei Millionen Euro für Personen– und Sachschäden aufgestockt. Marktübliche Privathaftpflicht-Policen haben jedoch eine Mindestdeckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Überdies fehlten gängige Leistungen wie etwa eine Forderungsausfalldeckung. Ergo sind die Leistungen aus der überarbeiteten Schülerzusatzversicherung zu gering und decken weiterhin nur Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ab.

Empört zeigt sich der Kleinlein auch über das Land Baden-Württemberg. Schließlich wird die Police weiterhin an Schulen offeriert. Zwar ist bei der überarbeiteten Schülerversicherung künftig nicht mehr das Land Baden-Württemberg Versicherungsnehmer, sondern zum Beispiel die Schulen beziehungsweise Schulträger. Das Bundesland würde sich so einfach aus der Verantwortung stehlen. „Das Angebot über Schulen gaukelt Eltern eine trügerische gute und vollumfängliche Absicherung vor, die jedoch nicht gegeben ist“, moniert der Verbraucherschützer. Der Vertrieb über solche öffentlichen Institutionen würde den Eltern eine ausreichende Absicherung suggerieren. Doch einen ausreichenden Schutz würde das Produkt eben nicht bieten. Da spiele auch der günstige Preis mit einem Euro je Schüler eine untergeordnete Rolle. „Die Qualität, die man in 1-Euro-Shops bekommt, ist ja bekannt.“, sagte Kleinlein.

Stellungnahme der BGV (Update 16.06.2019):

Wir haben nach dem Ende der Schülerzusatzversicherung zahlreiche Rückmeldungen von Schulen und Schulträgern (z.B. Städte/Gemeinden, Landkreise) erhalten. Tenor war, dass die Schüler-Zusatzversicherung eine sinnvolle Einrichtung war und nun fehlt. So gab es beispielsweise immer wieder Unfälle im Umfeld des Schulbesuches oder einer Schulveranstaltung, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht eintrittspflichtig war. Das gleiche galt auch für Haftpflichtfälle im Zusammenhang mit Praktika oder Ausflügen, wenn die betroffenen Schüler keine private Haftpflichtversicherung hatten oder diese nicht leistete.

Daraufhin haben wir in Abstimmung mit der WGV ein neues Angebot für eine Schülerversicherung erstellt. Die Leistungen haben wir sogar etwas ausgebaut, der Preis blieb jedoch derselbe: 1 Euro pro Schüler und Jahr. Wesentlicher Unterschied ist, dass dieser Euro nicht von den Schülern bezahlt werden muss. Vielmehr können z.B. auch die Schulträger oder Fördervereine den Versicherungsbeitrag für die Schülerschaft insgesamt übernehmen. Wir haben im April entsprechende Informationsschreiben an alle Schulen und Schulträger sowie an den Landesverband der Schulfördervereine Baden-Württemberg e.V. verschickt. Nach wie vor ist diese Versicherung selbstverständlich freiwillig.

Wir möchten erneut klarstellen: Zu keiner Zeit haben wir in irgendeiner Weise suggeriert, dass es sich um eine „gleichwertige Absicherung“ handelt. Im Gegenteil: Auch wir halten den privaten Versicherungsschutz, der durch die Eltern abgeschlossen wird, für unabdingbar. Dieser kann durch die Schülerversicherung nicht ersetzen werden.

Der Versicherungsumfang der Schülerversicherung ist transparent und eindeutig. Natürlich ist es sinnvoller, dass die Eltern ihre Kinder vollumfänglich privat absichern. Das ist allerdings auch jedem klar. Aus den letzten 50 Jahren ist uns kein Fall bekannt, bei dem Lehrer oder Eltern sich über „eine suggerierte ausreichende Absicherung“ – wie der Bund der Versicherten schreibt - beklagt haben. Diese Problematik ist schlichtweg erfunden.

Anmerken möchten wir auch, dass der adäquate, sinnvolle Versicherungsschutz, den der BdV beschreibt, mindestens 200 Mal teurer ist, als die Leistungen, die in der Schülerversicherung für einen Euro inkludiert sind.

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Wir halten die erneute Kritik des BdV mit Blick auf den artikulierten Bedarf der Schulen und Schulträger für falsch. Vielmehr wünschten wir uns eine objektivere Sicht auf diesen Sachverhalt. Leider müssen wir die Einschätzung des BdV weiterhin als tendenziös und schwach recherchiert zurückweisen.

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