Zwischen den Versicherern und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stand am Mittwoch (23. Ferbruar 2022) die zweite Gesprächsrunde für eine neue Tarifvereinbarung der rund 160.000 Beschäftigten im Innendienst der privaten Versicherungswirtschaft an. Die Arbeitnehmervertreter hatten unter anderem eine Gehaltserhöhung von fünf Prozent gefordert.

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wiederholte erneut ihre Forderung, dass die Gehälter um fünf Prozent angehoben werden. Nicht über mehrere Jahre gestreckt, wie es oft bei früheren Tarifverträgen der Fall war, sondern binnen einer Zwölfmonats-Frist. Überdies soll es eine Einmalzahlung von 600 Euro geben. Doch nicht nur monetäre Aspekte bringt die Gewerkschaft in die Tarifrunde ein. Auch Arbeitszeit und -organisation werden die Gespräche bestimmen. So solle ein Rechtsanspruch auf Homeoffice ebenso garantiert sein wie ein Rückkehrrecht für heute in Teilzeit arbeitende Beschäftigte auf Vollzeit, wenn sie nicht unter die neue Brückenteilzeit fallen.

Weiterhin fordert die Gewerkschaft eine verbesserte Überstundenvergütung von Teilzeitkräften und eine Verlängerung der auslaufenden Tarifvereinbarung zur Übernahme von Auszubildenden. Außerdem soll der ebenfalls zum Ende des Jahres auslaufende Tarifvertrag zur Qualifizierung nicht nur verlängert, sondern auch verbessert werden.

AGV-Chef Andreas Eurich wies diese Lohnforderung erneut als „zu hoch“ zurück. Der Vorstandsvorsitzende der Barmenia Versicherungen zeigte gleichwohl Verständnis für die Bedürfnisse der Arbeitnehmer. Denn die aktuelle Inflationsrate mache allen Arbeitnehmern in Deutschland zu schaffen. Dennoch verwies er auf den letzten Tarifabschlusses vom 30. November 2019. Denn dieser hatte den Arbeitnehmern für 2022 bereits ein Gehaltsplus von 0,82 Prozent beschert. Deshalb formulierte Eurich den Vorschlag neun Monate ohne Tariferhöhung zu halten und die nächste linearen Anhebung zum 1. November 2022 durchzuführen.

Ein entsprechendes Angebot hatte der AGV im Gepäck. So sollen die Löhne dann um 2,5 Prozent steigen. Allerdings wollen die Arbeitgeber diese Erhöhung für 23 Monate festzurren. Die Gewerkschaften wollten sich dagegen nur um ein Jahr binden. Überdies boten die Versicherer zwei Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 400 Euro an. Eine Zahlung solle im April 2022 und die andere im April 2023 erfolgen. Bezüglich zwei weiterer Themen hatte der Verband bereits vorab Gesprächsbereitschaft signalisiert. Dies betrifft den Übernahmeanspruch für Ausgebildete sowie die Verlängerung und Weiterentwicklung des TVQ. Ein Vorschlag zur Anhebung der Ausbildungsvergütungen soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und sich an der Entwicklung des Gehaltstarifvertrages orientieren.

Überdies verband der AGV sein Angebot mit sogenannten „Mantelforderungen“:

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  • Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität bei übertariflich bezahlten Angestellten
  • Wiedereinführung des gesetzlichen Konfliktlösungsmechanismus bei der Samstagsarbeit
  • Schaffung echter AT-Angestellter
  • Verlängerung TV Arbeitnehmerüberlassung
  • Verlängerung Arbeitszeitkorridorregelung
  • Anpassung der Tarifverträge an die Digitalisierung

Ein gleichlautendes Angebothabe der AGV auch der Gewerkschaft DBV unterbreitet. Die dritte Verhandlungsrunde sei für den 1. April anberaumt. Diese soll in Düsseldorf stattfinden. Vorab dürften die Mantelthemen zwischen den Tarifvertragsparteien in einem „technischen Gespräch” erörtert werden.

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