Die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Tätigkeitsbericht 2021 veröffentlicht: Und berichtet von einer Rekordzahl an Eingaben. Insgesamt 409 Eingaben zählten die Schlichter im Berichtsjahr, was einen Zuwachs von mehr als 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2020: 279 Eingaben). Die Mehrheit der Eingaben betraf Wertpapiergeschäfte (167), gefolgt von Bankgeschäften (156). Ganze 22 Fälle bezogen sich auf Versicherungsgeschäfte. Geleitet wird die BaFin-Schlichtungsstelle von Dörte Schmidt-Ebeling und Arne Heinrich Huneke.

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"Auffang-Schlichtungsstelle", wenn keine andere Stelle zuständig ist

Die Zahl der Schlichtungseingaben ist jedoch nicht mit der Zahl an Beschwerden zu verwechseln, die bei der BaFin eingereicht werden. Hierzu hat die Aufsichtsbehörde noch keine Zahlen für 2021 vorgelegt. 2020 hatte die BaFin noch 8.216 Beschwerden gezählt.

Zudem wird die BaFin nur tätig, wenn nicht eine anerkannte private Schlichtungsstelle zuständig ist: Sie selbst bezeichnet sich als „Auffang-Schlichtungsstelle“. In Versicherungsfragen sind des Weiteren der Ombudsmann für Versicherungen, Wilhelm Schluckebier, sowie der PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann aktiv. Entsprechend wurden weitere 140 Eingaben auch an andere Schlichtungsstellen weitergereicht. 50 Fälle betrafen grenzüberschreitende Konflikte und wurden an die jeweiligen Schlichtungsstellen des Landes übergeben, wo der Finanzdienstleister seinen Sitz hat.

Für Verbraucher ist das Verfahren vor der Schlichtungsstelle kostenfrei. Auslagen wie etwa Porto und Rechtsanwaltskosten werden jedoch nicht erstattet. Es ist auch nicht erforderlich, dass sich Verbraucher durch einen Anwalt vertreten lassen. Die am Schlichtungsverfahren beteiligten Unternehmen müssen eine Gebühr von 200 Euro zahlen (gemäß § 10 FinSV). Sowohl Verbraucher als auch Unternehmen können ein Schlichtungsverfahren beantragen. Es soll eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen, die für Verbraucher schnell und kostengünstig ist. Im Schnitt vergehen 65 Tage bis zu einem Schlichtungsspruch, berichtet die BaFin.

FinTechs und Kryptowährungen sorgen für mehr Beschwerden

Welche Streitigkeiten die Schlichtungsstelle beschäftigten, wird im Tätigkeitsbericht nur sehr allgemein kommuniziert. Inhaltlich bemerkbar mache sich die fortschreitende Digitalisierung: „Die Sachverhalte, die der Schlichtungsstelle vorgetragen wurden, wiesen häufiger als in früheren Jahren einen Zusammenhang zu FinTechs – also Anbietern von digitalen Finanzdienstleistungen – und damit einhergehenden Fragestellungen auf“, heißt es im Bericht.

So sei zum Beispiel ein Arbeitsschwerpunkt der Ausfall einer Handelsplattform 2021 gewesen. In Folge der Corona-Krise hatten mehrere Handelsplattformen mit Problemen zu kämpfen: Systeme von Banken und anderen Finanzdienstleistern waren überlastet, worunter zum Beispiel der Handel mit Zertifikaten litt. Um welche Plattform es sich handelte, teilte die BaFin aber nicht mit: Die Schlichtungsstellen sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Im Berichtszeitraum seien auch mehr Streite zu beobachten gewesen, die den Handel mit Kryptowerten zum Thema hatten, berichten die BaFin-Schlichter weiter.

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Ein weiterer prominenter Streitfall: eine Allgemeinverfügung der BaFin zu Prämium-Sparverträgen. Vor allem Sparkassen und genossenschaftliche Banken haben in diesen Sparverträgen unwirksame Klauseln verwendet, wie der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte. Die BaFin wollte die Institute mit einer Allgemeinverfügung verpflichten, den Kundinnen und Kunden zu wenig gezahltes Geld zu erstatten. Bis zu 1,12 Millionen Verträge könnten hiervon laut Angaben des Bundesfinanzministeriums betroffen sein. Aber die Banken zeigten kein Entgegenkommen. Mehr als zwei Drittel der deutschen Geldhäuser hat Widerspruch gegen die BaFin-Allgemeinverfügung eingelegt.

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