Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.541 Euro und das Saarland mit 2.517 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Mecklenburg-Vorpommern (1.696 Euro), Thüringen (1.806 Euro) und Niedersachsen (1.847 Euro).

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Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 2.179 Euro monatlich angestiegen. Anfang 2018 waren es durchschnittlich noch 1.751 Euro und damit 428 Euro weniger.

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

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Allerdings wurde hier inzwischen eine Gehaltsgrenze eingezogen. Denn mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Künftig solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.

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