Versicherungsanlageprodukt: Vermittler müssen das Thema Nachhaltigkeit im Beratungsgespräch ansprechen

Ein Thema betrifft auch Versicherungsmaklerinnen und -makler direkt: Beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten müssen Vermittler und Versicherer künftig den Kunden fragen, welchen Wert sie auf ökologische und soziale Aspekte sowie auf gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance; ESG) legen. Bei der Wahl des passenden Produktes muss diese Präferenz dann ab spätestens dem 2. August 2022 berücksichtigt werden. Wer beispielsweise fondsgebundene oder kapitalbildende Lebensversicherungen anbieten will, muss dann vorher fragen, ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen gewünscht sind. Das schreibt die neue Transparenzverordnung (TVO) vor.

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Damit werden auch Versicherer und Altersvorsorge-Anbieter damit konfrontiert, dass sie ausweisen müssen, ob und in welchem Umfang ihre Produkte überhaupt diese Kriterien erfüllen. "Deshalb fließen Nachhaltigkeitsaspekte schon vorab beim Produktgenehmigungsverfahren mit ein, vor allem bei der Frage, für welche Kundengruppe (Zielmarkt) das Produkt gedacht ist", schreibt der GDV. Auch hier haben Vermittlerverbände wie der AfW zu bedenken gegeben, dass die Formulierungen in der Verordnung sehr schwammig und wenig konkret sind. Stichwort: Greenwashing und wenig standardisierte Kriterien. Ausgenommen sind von der Regel Vermittlerinnen und Vermittler, die weniger als drei Personen beschäftigen (Artikel 17 Absatz 1 TVO).

Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung (RSV) ist eines der umstrittensten Produkte der Branche. Oft gemeinsam mit einem Bankkredit vermittelt, haben hier speziell die teils exorbitant hohen Provisionen für Kritik gesorgt. Wer eine Restschuld-Police abschließt, will sich gegen das Risiko absichern, im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfällen oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen zu können. Aber laut einer BaFin-Marktstudie mussten die Verbraucher bei mehr als der Hälfte der Anbieter 50 Prozent der Beiträge als Vermittlervergütung zahlen - die Verträge konnten so selbst zur Schuldenfalle werden.

Hier sah der Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf. Ab Juli werden die Provisionen bei diesen Produkten gedeckelt. Der zulässige Höchstsatz liegt dann bei 2,5 Prozent der Kreditsumme, wobei darin weder Zinsen noch eine eventuell mitfinanzierte Einmalprämie mitberücksichtigt werden dürfen. Auch aufwandsbezogene Vermittler-Vergütungen sind künftig nur noch erlaubt, wenn der Verbraucher dadurch sparen kann. Den Maklervertrieb wird diese Neuerung kaum treffen: Der Vertrieb von Restschuld-Policen findet fast vollständig über Bankhäuser statt.

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Weitere Themen werden nach Ansicht des Verbandes das Jahr 2022 prägen: etwa die Debatte über eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Nach den Juli-Sturzfluten im letzten Jahr und geschätzt 8,7 Milliarden Euro versicherten Schäden ist eine solche -mit verschiedenen Ausprägungen- in den letzten Monaten wiederholt debattiert worden. Auch zu der Frage, wer sensible Fahrzeugdaten auswerten darf und in welchem Umfang die Kfz-Versicherer diese nutzen dürfen, stehe auf der Agenda. Die EU-Kommission will zudem eine Strategie für Kleinanleger präsentieren. Die elf Punkte können auf der Webseite des Verbandes eingesehen werden.

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