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Ähnlich ernüchternd ist auch das Stimmungsbild, das Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK zeichnet. So seien viele Mitglieder ihres Verbands enttäuscht, weil sie nur fünf, zehn oder 20 Euro mehr bekämen. Jene, die 70 oder 100 Euro bekommen, seien die Ausnahme. Mit solchen Beträgen dürfte es Betroffenen schwerfallen, der Altersarmut auszuweichen.

Kritikpunkt 3: Die Grundrente ist verfassungswidrig

Den schwersten Vorwurf erhebt allerdings Franz Ruland, der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung. Im Kern geht es dabei um die Abweichung vom Äquivalenzprinzip. „Das Äquivalenzprinzip besagt, dass Versicherte mit gleich hoher Leistung auch gleich hohe Renten bekommen müssen und Versicherte mit unterschiedlich hoher Beitragsleistung unterschiedliche hohe Renten zur erwarten haben“, so Ruland im Beitrag. Mit der Grundrente werde von diesem Prinzip abgerückt. Ruland geht davon aus, dass etliche Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Dabei geht es vor allem um solche Fälle, in denen Teilzeitbeschäftigte ihre Altersbezüge mit der Grundrente verdoppeln, während Vollzeitbeschäftigte auf denselben Rentenbetrag kommen, obwohl sie erheblich höhere Beiträge geleistet haben.

Ganz ähnlich argumentierte ein Gutachten der arbeitgebernahen Lobby-Organisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) als die Grundrente im Parlament verabschiedet wurde. Auch darin wurde auf die Verletzung des Äquivalenzprinzips hingewiesen (Versicherungsbote berichtete).

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Zum vollständigen 'Plusminus'-Beitrag.

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