Im Wirecard-Skandal wurden auch schwere Vorwürfe gegen die BaFin laut: statt den milliardenschweren Bilanzbetrug aufzudecken, ermittelte man gegen Kritiker des Unternehmens und Angestellte spekulierten mit seinen Aktien. Chefaufseher Felix Hufeld musste seinen Hut nehmen. Die Finanzaufsicht will sich auch wegen dieser Versäumnisse radikal erneuern: Das hat Mark Branson, der neue BaFin-Präsident, mehrfach hervorgehoben. „Es braucht Zeit, bis wir überall auf dem angestrebten Niveau ankommen. Aber die Richtung stimmt, und die Motivation ist hoch“, sagte er vor wenigen Wochen auf einer Pressekonferenz.

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Ein Baustein hierfür ist es, den Anleger- und Verbraucherschutz weiter auszubauen. Erst mit dem Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 ist die Behörde überhaupt befugt, erweiterte Verbraucherschutzaufgaben wahrzunehmen. Und die Behörde geht nun den nächsten Schritt, wie sie in einem Fachartikel mitteilt: Demnach soll sie nun proaktiver die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrnehmen.

Neue Struktur, Testkäufe geplant

Seit 2015 leitet Christian Bock die Abteilung für Verbraucherschutz bei der BaFin. Nun mit erweiterten Aufgaben: Seit dem 1. Juli ist der gelernte Bankkaufmann und studierte Rechtsanwalt zusätzlich als Beauftragter für Anleger- und Verbraucherschutz tätig. Er soll das Direktorium der BaFin zu Verbraucherthemen beraten und nimmt an dessen Sitzungen teil, sofern derartige Themen berührt sind. Auch zu EU-Themen soll er beraten.

Darüber hinaus hat die BaFin die Abteilung Verbraucherschutz zum 1. Oktober 2021 neu aufgeteilt. Aus zwei Gruppen und zehn Referaten besteht sie nun: Das heißt, drei Referate kamen neu hinzu. In der ersten Gruppe werden Präventivaufgaben des kollektiven Verbraucherschutzes abgearbeitet, in der zweiten Gruppe operative Aufgaben.

Zu den präventiven Aufgaben zählt es etwa, Verbraucher aufzuklären, Grundsatzfragen zu diskutieren und den Markt aktiv zu beobachten. Hier ist ein neues Referat für „aktives Marktmonitoring und Mystery Shopping“ hinzugekommen. Es werde künftig die Möglichkeit geschaffen, anonyme Testkäufe zu tätigen, berichtet die BaFin. Ab 2022 ist das sogenannte Mystery Shopping geplant. „Damit können wir den Markt noch zielgerichteter beobachten, Fehlentwicklungen frühzeitig identifizieren und entsprechend reagieren“, sagt Bock. Aktuell laufe ein erster Praxistest.

Zu den operativen Aufgaben zählt unter anderem zu überwachen, ob Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihre Verhaltenspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz einhalten. Unter anderem kann die BaFin die Anbieter zur Stellungnahme auffordern und Nachbesserungen fordern, wenn zum Beispiel ein Produkt intransparent ist oder die Bilanzen eines Anbieters Auffälligkeiten zeigen. In schwerwiegenden Fällen kann sie den Vertrieb von Produkten und bestimmte Vertriebspraktiken einschränken oder ganz untersagen.

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Bock macht deutlich, dass die BaFin auch einiges wieder gutzumachen hat. „Ich bin davon überzeugt, dass der Ausbau des Anleger- und Verbraucherschutzes ein Weg ist, wie wir verlorenes Vertrauen wiedererlangen und unser Bild in der Öffentlichkeit positiv wenden können“, sagt er laut Webseite der Behörde.

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