Kurz gesagt: Der Darlehensvertrag muss also die üblichen Konditionen zu Zinsen, dem Zeitpunkt der Rückzahlung, Sicherheiten und zu etwaigen Kündigungsrechten enthalten. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind unverzinsliche Gesellschafterdarlehen übrigens gewinnerhöhend abzuzinsen. Berechnet wird hierbei eine Aufteilung in einen Zins- und Tilgungsanteil in den zukünftigen Zahlungen. Hierbei sind die noch nicht geleisteten Zinsen (die sich in der Darlehensschuld verbergen) als Gewinn zu versteuern. Ferner sollten Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter nicht zu niedrig verzinst werden insbesondere wenn der Gesellschafter ebenfalls eine GmbH ist – aber auch nicht zu hoch, sonst erkennt das Finanzamt darin im Allgemeinen eine verdeckte Gewinnausschüttung mit der Folge, dass es die gezahlten Zinsen bei der GmbH nicht als Betriebsausgaben anerkennt, sondern dem Gewinn wieder hinzurechnet und darauf dann neben Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auch Gewerbesteuer gezahlt werden muss.

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Ein Vertrag ist kein Kinkerlitzchen

Hinsichtlich der Marktüblichkeit gilt auch, dass einmal vereinbarte Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter wirklich gelebt werden. Das folgt dem bekannten Motto: „Pacta sunt servanda“, Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist kein Kinkerlitzchen, den man je nach Lust und Laune einhält oder eben auch einmal nicht. Vorgegangen wird dann, wie es gerade notwendig sowie für beide Parteien am besten erscheint, aber eben nicht unbedingt, wie ausgemacht. Das gilt beispielsweise Zins- und Tilgungsleistungen, die oftmals einfach ohne zusätzliche Vereinbarung ausgesetzt oder nicht wie ausgemacht gezahlt werden. Und dann kann es wieder zum Problem der verdeckten Gewinnausschüttung kommen. Das gilt auch dann, wenn die Höhe der Zinsen angemessen, also wie unter fremden Dritten üblich ist.

Insofern sollten Finanz- und Versicherungsunternehmer sich ausreichend Zeit nehmen, um ein Gesellschafterdarlehen in beide Richtungen zu strukturieren. Ganz gleich, ob sie der Gesellschaft Kapital zur Verfügung stellen oder Kapital entnehmen wollen: Sie sollten rechtlich und steuerlich auf der absolut sicheren Seite sein, um sich keinen Schwierigkeiten auszusetzen.

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