Die Bundesregierung und die von der Unwetter-Katastrophe betroffenen Länder brachten am Mittwoch Soforthilfen auf den Weg. Insgesamt 400 Millionen Euro sollen als Sofort-Maßnahme helfen.

Anzeige

Während die Bundesländer Rheinland-Pfalz und inzwischen auch Nordrhein-Westfalen ohne Bedarfsprüfung auszahlen wollen, geht der Freistaat Bayern anders vor. So teilte die bayerische Staatsregierung mit, zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit zustellen. Betroffenen Privathaushalten soll eine Soforthilfe i.H.v. bis zu 5.000 Euro gewährt werden. Kam es zu Schäden an Öltanks, werden zudem bis zu 10.000 Euro Soforthilfe gewährt. Hätte sich der Haushalt aber gegen Elementarschäden versichern können, wird die Soforthilfe halbiert.

Wie Nicht-Versicherbarkeit nachgewiesen werden soll

Doch wie soll die ‚Nicht-Versicherbarkeit‘ im Zweifelsfalle nachgewiesen werden? Das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teilte auf Anfrage von Versicherungsbote mit, wie vorgegangen wird. Demnach sollen „Einzelfälle der vorgetragenen Nicht-Versicherbarkeit“ im Dialog mit den zuständigen Behörden vor Ort gelöst werden. „Als Nachweis der Nicht-Versicherbarkeit können zum Beispiel Bestätigungen von mehreren Versicherungen dienen, dass für das geschädigte Vermögen (Gebäude/Hausrat) keine Versicherung möglich gewesen wäre. Gegebenenfalls ist hier auch eine Kontaktaufnahme der Behörden mit der Versicherungswirtschaft angezeigt“, so die Antwort des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.

Anzeige

Den Betroffenen dürfte der erfolgreiche Nachweis einer solchen Nicht-Versicherbarkeit schwerfallen. Zumal der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seinen Webseiten schreibt, dass 99 Prozent aller Häuser Deutschland „problemlos versicherbar“ seien. Ganz ähnlich äußerte sich erst GDV-Präsident Jörg Asmussen im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF.

Anzeige