Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Hilfsprogramm für die Betroffenen der Unwetter-Katastrophe 2021 umfasst folgende Elemente:

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  • Zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie für die Überbrückung von Notlagen beteiligt sich der Bund mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Mio. Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder. Damit stehen aktuell 400 Mio. Euro Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Die erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern sollen kurzfristig umgesetzt werden.
  • Der Bund sicherte zu, sich im „erforderlichen Umfang“ an den geplanten Aufbauhilfen der Länder zu beteiligen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Aufbauhilfen soll besprochen werden, wenn sich der Gesamtschaden besser abschätzen lässt.
  • Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
  • Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.
  • Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden und hierfür die erforderlichen Anträge stellen.

Unwetter-Katastrophe: Diese Steuererleichterungen sind möglich

Darüber hinaus stimmte das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zu und veranlasste im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen. Laut Zoll sind folgende Steuererleichterungen für Betroffene möglich:

  • Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdenden Steuern
  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
  • Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
  • Verzicht auf Verspätungszuschläge
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2022
  • keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen

Unwetter: Soforthilfen der Länder und Hilfsfonds der Gothaer

Auch die betroffenen Bundesländer, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben jeweils eigene Hilfsprogramme beschlossen. So teilte die bayerische Staatsregierung mit, zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 50 Mio. Euro bereit zustellen. Betroffenen Privathaushalten soll eine Soforthilfe i.H.v. bis zu 5.000 Euro gewährt werden. Kam es zu Schäden an Öltanks, werden zudem bis zu 10.000 Euro Soforthilfe gewährt. Hätte sich der Haushalt aber gegen Elementarschäden versichern können, wird die Soforthilfe halbiert. Bis Redaktionsschluss konnte die bayerische Staatsregiuerung allerdings nicht mitteilen, wie der Nachweis der Nicht-Versicherbarkeit erbracht werden soll.

Soforthilfen werden auch Unternehmen, Angehörigen Freier Berufe sowie der Land- und Forstwirtschaft gewährt. Richtlinien zum Vollzug dieser Hilfsprogramme müssen aber noch erarbeitet werden. Bei drohender Existenzgefährdung stünden auch Mittel aus dem Härtefonds des Landes bereit - hierbei werden Versicherungsleistungen angerechnet.

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Rheinland-Pfalz: Auszahlung ohne Bedarfsprüfung

„Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt unbürokratisch und schnell Hilfe. Es erfolgt keine Bedürftigkeitsprüfung, auch Spenden werden bei der Gegenrechnung nicht berücksichtigt. Pro Haushalt werden über die Kreise und kreisfreien Städte 1.500 Euro pro Haushalt inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 Euro für jede weitere zusätzliche Person. Maximal können 3500 Euro pro Haushalt ausgezahlt werden. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Damit hoffen wir dazu beitragen zu können, die akute Not vieler Menschen ein Stück weit zu lindern“, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Inhaber von Elementarversicherungen können bei ihren Kreisverwaltungen nach Hilfsgeldern fragen, teilte das Land Rheinland-Pfalz mit.

Gothaer legt eigenen Hilfsfonds auf

Die betroffene Region ist auch Heimat vieler Versicherer. Einer davon ist die in Köln beheimatete Gothaer. Allein diesem Versicherer wurden bisher 4.125 Schäden gemeldet - und es kommen laufend weitere hinzu, wie es aus der Konzernzentrale hieß. „Unsere Rolle als großer Versicherer in der Region geht über die Verantwortung für unsere Kundinnen und Kunden hinaus. Wir werden uns in den nächsten Wochen gesellschaftlich engagieren, um beim Wiederaufbau zu unterstützen und den Menschen zu helfen, ihre Existenzen zurückzugewinnen“, so Oliver Schoeller, Vorstandsvorsitzender des Gothaer Konzerns. Zu diesem Zweck gründet die Gothaer einen Hilfsfonds über 500.000 Euro, der in den betroffenen Gebieten durch die Vertriebspartner vor Ort eingesetzt wird. Die Regulierungsvollmachten für den Außendienst erhöhte der Versicherer gleich mit, um schnell und unbürokratisch helfen zu können. Nicht die einzige Maßnahme des Versicherers: „Als Versicherer nutzen wir darüber hinaus alle Möglichkeiten, um zu helfen. So bieten wir auch den Helfern unserer Kundinnen und Kunden einen kostenlosen Unfallschutz an, mit dem sie bei ihrer teilweise auch gefährlichen Arbeit in den am stärksten betroffenen Gebieten abgesichert sind. Zudem haben wir eine Garantie ausgesprochen, dass es in der Wohngebäudeversicherung keine Kündigungen aufgrund des Naturereignisses „Bernd“ geben wird,“ erklärt Thomas Bischof, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine AG.

Zudem wird für Betroffene ein ‚Mental-Kompass‘ eingerichtet, der bei psychischen Problemen unterstützen soll: „Wer in dieser mentalen Überforderungssituation Hilfe benötigt, kann hier mit entsprechenden Experten sprechen. Zudem vermitteln sie den Kontakt zu Fachärzten und helfen dabei, zeitnah Termine zu bekommen, erklärt die Vorstandsvorsitzende der Gothaer Krankenversicherung, Dr. Sylvia Eichelberg.

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Im Intranet der Gothaer hat das Unternehmen eine Online-Börse geschaffen, über die Hilfsangebote und Übernachtungsmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden sowie Kollegen und Kolleginnen vermittelt werden. Zudem haben Mitarbeitende Überstunden für besonders vom Unwetter betroffene Kolleginnen und Kollegen gespendet, die Zeit zum Aufräumen und Wiederaufbau benötigen.

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