Die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beschloss am 27. Mai den Leitantrag „Überregulierung und Pandemie – Versicherungsvermittlung im Wandel“. Darin richtet der Vermittlerverband fünf zentrale Forderungen an die künftige Bundesregierung. Die Kurzversion dieser Forderungen im Wortlaut ist in der Bilderstrecke zu finden.

Anzeige

Bürokratie: „Vermittler brauchen Luft zum Durchatmen“

In seinem Leitantrag schriebt der BVK, dass die Überregulierung ein bürokratisches Ausmaß erreicht habe, das für Vermittler kaum noch zu bewältigen sei. Zudem vermisst der Verband nachvollziehbare Regeln. Um die Belastung für Vermittler „auf ein erträgliches Maß zurück zu führen“, sei eine deutliche Entbürokratisierung nötig, so der BVK.

Danach sieht es gerade allerdings nicht aus. So müssen einerseits „ständig wechselnde Corona-Verordnungen der Bundesländer mit teilweise unterschiedlichen Auflagen in kurzen Intervallen erfasst“ und umgesetzt werden. Andererseits nehmen EU-Verordnungen, die in der Praxis umgesetzt werden müssen, immer mehr zu. Namentlich verwies der BVK auf die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (TVO).

Und mit „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) steht schon die nächste Herausforderung vor der Tür. Der aktuelle Entwurf dazu enthält Anforderungen an das Risikomanagement, die Klassifizierung und Meldung relevanter Vorfälle, die sich auf Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beziehen. Hinzu kommen aber auch digitale Belastbarkeitstests oder Regeln für den Informationsaustausch. Vermittler sind insoweit auch davon betroffen, als dass sie in der Verordnung derzeit als „Finanzunternehmen“ geführt werden. Welche Pflichten DORA künftig für Versicherungsvermittler mit sich bringt, bleibt aber erst einmal abzuwarten.

Und abwarten wäre auch im Sinne des BVK. Der Verband schlägt vor, auf die Evaluierung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zu warten, bis neue Vorschriften und Verordnungen erlassen werden. „Bis dahin sollte ein Regulierungsmoratorium für weitere Vorhaben erlassen werden. Die Vermittler brauchen dringend wieder Luft zum Durchatmen“, heißt es in dem Leitantrag des BVK.

BVK: „Riester benötigt keine massiven Einschnitte“

Hinsichtlich der Riester-Rente bekräftigte der Verband seine Verbesserungsvorschläge (Senkung der Bruttobeitragsgarantie, Vereinfachung des Zulagenverfahrens) und sieht in der Riester-Rente grundsätzlich ein gutes Instrument zum Aufbau kapitalgedeckten Altersvorsorge, das „keine massiven Einschnitte benötigt“. Durch die flexible Beitragszahlung sei die Riester-Rente insbesondere für Menschen mit brüchigen Erwerbsbiografien, z.B. aufgrund von Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder befristeter Selbständigkeit, geeignet. Damit ist der Vermittlerverband im Kern auf Linie der Versicherer. Doch deren Rückhalt und Unterstützung vermisste BVK-Präsident Michael Heinz zuletzt (Versicherungsbote berichtete).

Anzeige

Sowohl bei der geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige als auch bei einer möglichen Neuausrichtung der Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge will der BVK künftig mehr Gehör bei den politischen Entscheidungsträgern finden.

Anzeige