Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert die Ablehnung des CDU/CSU-Antrags „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ durch die Regierungsmehrheit am 6. Juni. Der Antrag zielte darauf ab, die Versicherungswirtschaft im Neugeschäft zu verpflichten, nur noch Gebäudeversicherungen mit inkludiertem Naturgefahrenschutz anzubieten.

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„Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer war das ein konstruktiver Vorschlag aus der Politik, der zudem noch den Zuspruch der Versicherer findet“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Stattdessen wird weiter über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Naturgefahren diskutiert, die alle Immobilieneigentümer unabhängig von ihrer Gefährdungslage treffen würde und sicher nicht so schnell eingeführt werden könnte.“

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion sah vor, dass bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein sollte, der von den Kunden aktiv abgewählt werden konnte, nachdem sie von dem Vermittler auf das damit verbundene Deckungsrisiko hingewiesen worden waren. Bestehende Gebäudeversicherungen sollten zu einem Stichtag ebenfalls einen Naturgefahren- bzw. Elementarschadenschutz erhalten, sofern die Kunden dem nicht innerhalb einer bestimmten Frist aktiv widersprochen hätten.

„Wir vom BVK schätzen, dass damit auf einen Schlag mindestens 70 bis 80 Prozent der Gebäudeversicherungen einen Naturgefahrenschutz erhalten hätten“, so der BVK-Präsident. „Damit hätten wir nicht weiterhin bei einem Niveau von 52 Prozent bis zum nächsten Hochwasser gedümpelt. Privatwirtschaftliche Lösungen können in der Regel auch schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien.“

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Der BVK unterstreicht die Dringlichkeit eines effektiven Naturgefahrenschutzes angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse. Die vorgeschlagene Lösung hätte einen wichtigen Schritt zur besseren Absicherung von Immobilieneigentümern gegen Naturgefahren darstellen können.