Wann sollte man seine Arbeitskraft mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) absichern? Viele Expertinnen und Experten raten dazu, dies möglichst zeitig zu tun: sogar dann schon, wenn der oder die Versicherte noch gar keinen Beruf hat. Diesem Ratschlag schließt sich nun auch die „Stiftung Warentest“ an. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ (06/2021) macht sie darauf aufmerksam, dass manche Versicherer schon ab 10 oder 15 Jahren einen solchen Schutz anbieten: folglich im Schüleralter.

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Kinder meist ohne schwerwiegende Krankheitsverläufe

Das könne sich lohnen, empfiehlt die Stiftung. Der Grund: Kinder und Jugendliche seien meist ohne schwere Vorerkrankungen, die den Schutz verteuern oder ganz ausschließen können. Beim Antrag auf einen BU-Schutz müssen die Interessierten für die letzten fünf Jahre Krankheiten sowie ambulante Behandlungen angeben. Krankenhaus-Aufenthalte werden sogar oft für zehn Jahre abgefragt.

Vorerkrankungen verteuern den Schutz enorm oder führen dazu, dass überhaupt kein Vertrag abgeschlossen werden kann. Laut „Finanztest“ können dabei schon geringe Beschwerden dazu führen, dass man einen Vertrag nur mit Ausschlüssen oder deutlichen Beitrags­zuschlägen erhält. Allergien, Haut­probleme, Atemwegs­erkrankungen, Diabetes oder Sport­verletzungen haben sich hier laut Leserumfragen als wichtige Punkte herausgestellt. Werden die Antragsfragen jedoch falsch beantwortet, kann der Versicherer später im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten.

„Mit einer Diagnose wie Krebs oder einer psychischen Erkrankung ist der Schutz so gut wie ausgeschlossen“, schreibt die Stiftung. Einzuwenden bliebe: auch hier kann im Einzelfall noch ein Vertrag zustande kommen, abhängig davon, wie lange die Krankheit zurückliegt und ob noch Beschwerden vorliegen.

Schülerinnen und Schüler sind meist ohne derartige Krankheitsverläufe - und können folglich leichter abgesichert werden. Laut „Finanztest“ kann das sogar finanzielle Vorteile bieten: Man zahle dabei nicht mehr, als wenn man die Police zehn Jahre später abschließe. Und ist auch in jungen Jahren schon geschützt. Der Versicherer zahlt eine monatliche Rente, wenn das Kind nicht mehr zur Schule gehen kann und folglich - sehr wahrscheinlich - auch keinen einträglichen Beruf ergreift. Ein Schutz besteht dann üblicherweise bis zum Rentenbeginn.

Handelt es sich um einen „echten“ BU-Schutz?

Zu klären ist aber, ob der Versicherer die Tätigkeit „Schüler“ laut Vertrag überhaupt als Beruf versteht und unter welchen Bedingungen. Manche Anbieter sehen die Tätigkeit als Schüler nicht als vollwertigen Beruf an und erbringen später nur eine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit. Hierfür sind die Regeln deutlich strenger: Erwerbsunfähigkeit liegt vereinfacht gesagt dann vor, wenn der Versicherte wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann.

Ein Vertrag beispielsweise, der erlischt, wenn jemand in eine neue Lebensphase eintritt und das nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet, ist nicht empfehlenswert.

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Auch sollte im Vertragswerk geprüft werden, ob die Berufsunfähigkeit bereits greift, wenn der Schüler infolge Gesundheitsstörungen oder Pflegebedürftigkeit dauerhaft außer Stande ist am Schulunterricht teilzunehmen. Manche Anbieter zahlen nur dann, wenn die Schulausbildung nicht durch spezielle Fördermaßnahmen wie Sonderschulen fortgeführt werden kann und wenn zusätzlich eine behördlich festgestellte Behinderung vorliegt.

potentielle Vorteile bei Berufseinstufung

Ein weiterer Grund spricht dafür, einen Berufsunfähigkeits-Schutz möglichst zeitig abzuschließen: Das kann Vorteile bei der Berufseinstufung bringen. Denn ist erst einmal ein Beruf gewählt, kann das damit einhergehende „Berufsrisiko“ dazu beitragen, dass sich der Schutz enorm verteuert. Hier hat die Stiftung Warentest an einem Modellfall durchgerechnet, was ein Tischler im Vergleich zu einer Schüler-BU beim gleichen Anbieter zahlen würde, um 1.500 Euro Rente abzusichern. Im Ergebnis zahlt der Tischler mehr als das Zweieinhalbfache an Monatsbeitrag.

Der Hintergrund: Die BU-Versicherer differenzieren immer kleinteiligere Berufsgruppen aus, die dazu führen, dass sich bestimmte Berufe nur noch sehr teuer versichern können — wenn überhaupt. Das zeigt auch eine Studie aus dem Hause Franke & Bornberg, die BU-Tarife von 54 Versicherern untersucht haben. Zwei Beispiele: Der 30jährige Tischler, 100 Prozent körperliche Tätigkeit, muss bei den untersuchten Tarifen im Marktschnitt 213,82 Euro pro Monat zahlen, um 1.500 Euro Berufsrente bis zum 67. Lebensjahr abzusichern. Ein Bankkaufmann/eine Bankkauffrau im selben Alter zahlte im Schnitt der untersuchten Tarife hingegen nur 75,98 Euro.

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“Als Folge der Berufsgruppen-Differenzierung geht die Beitragsschere noch weiter auseinander. Für ausgewählte Zielgruppen wird der schon vorher günstige Schutz noch günstiger, während für viele Erwerbstätige aus hohen jetzt oft unbezahlbare Prämien werden. Die BU entwickelt sich zusehends zu einem Produkt für -vorzugsweise junge- Akademiker. Für Beschäftigte mit niedrigerem Bildungsabschluss, körperlich Tätige und Menschen mit gesundheitlichen Problemen passt dieses Produkt immer weniger“, sagt Katrin Bornberg, geschäftsführende Gesellschafterin bei Franke & Bornberg, in einem Interview für das aktuelle Versicherungsbote-Magazin.

Verzicht auf Gesundheitsprüfung bei Wechsel in Beruf

Hier gibt es eine weitere potentielle Stolperfalle in den Verträgen. Es sollte dem Schüler möglich sein, den Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung auch dann weiterzuführen, wenn er einen Beruf ergreift. Denn genau darum geht es ja: Für das spätere Leben bereits vorzusorgen und den Vertrag ins Berufsleben mitzunehmen. Manche Versicherer verlangen hier eine neue Prüfung der Gesundheit, was der Vertrag besser ausschließen sollte.

Manche Versicherer bieten auch die Möglichkeit einer Besserprüfung bzw. Beitragsüberprüfung an. Wurde zum Beispiel eine Schülerin mit mittlerem Risiko eingestuft, kann sie verlangen, ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit geringerem Risiko eingestuft zu werden, wenn sie einen solchen ergreift.

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Die Vereinbarung einer Beitragsdynamik bewirkt, dass die vereinbarte BU-Rente fortwährend ansteigt. Auch auf die sogenannten Nachversicherungs-Optionen sollte geachtet werden. Sie bewirken, dass der Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Gehaltserhöhung, Kauf einer Immobilie) aufgestockt werden kann. Die Beratung durch einen Versicherungsfachmann wird explizit empfohlen.

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