Viele Versicherer bieten spezielle Produkte für Schüler an. Doch nicht alle sind empfehlenswert. Wenig hilfreich sind Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für Schüler, Absicherungen gegen Schulunfähigkeit und ähnliche BU-Ersatzversicherungen. Sinnvoll ist vor allem eine „echte“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, die auch für das spätere Berufsleben Bestand hat.

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Die richtige Höhe der BU-Rente

Eltern sollten darauf achten, dass mindestens 1.000 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis zum Endalter 67 abgesichert sind. Einige Anbieter ermöglichen auch Beträge von 2.000 Euro pro Monat. Eine BU-Rente unterhalb der Grundsicherung ist kaum sinnvoll, da sie im Ernstfall den Lebensunterhalt nicht ausreichend deckt.

Wichtige Vertragsmerkmale im Überblick

Eine solide Schüler-BU sollte folgende Punkte enthalten:

  • Erhöhungs- und Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung: Moderne Tarife, wie etwa die der LV1871, bieten hier flexible Optionen. Diese ermöglichen es, den Schutz bei Karrieresprüngen, Gehaltserhöhungen oder Familiengründung massiv auszuweiten, ohne dass der aktuelle Gesundheitszustand erneut geprüft wird.
  • Garantierte Rentendynamik (Leistungsdynamik): Es ist sinnvoll, dass die Rente im Ernstfall jährlich um einen festen Prozentsatz (idealerweise mindestens 2 Prozent) steigt. Da eine BU-Rente über Jahrzehnte gezahlt werden kann, stellt dieser Passus den einzig wirksamen Schutz gegen den Kaufkraftverlust der monatlichen Auszahlung während der Rentenphase dar.
  • Beitragsdynamik für den Inflationsausgleich: Damit die versicherte Summe bereits vor einem möglichen Leistungsfall mit der Inflation und den steigenden Lebenshaltungskosten mitwächst, sieht ein guter Vertrag eine jährliche Anpassung von Beiträgen und Leistungen vor. Das ist gerade bei den niedrigen Einstiegssummen für junge Schüler zu berücksichtigen.
  • Verzicht auf die „Schülerklausel“: Ein hochwertiger Tarif garantiert, dass der Status als Schüler rechtlich wie ein „Beruf“ behandelt wird. Es darf keine Klausel enthalten sein, die den Schutz nach dem Schulabschluss automatisch auf eine schwächere Erwerbsunfähigkeits- oder Schulunfähigkeitsabsicherung herabstuft.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte vertraglich zusichern, das Kind im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die theoretisch noch ausgeübt werden könnte. Die Leistung muss fällig werden, wenn der konkret zuletzt ausgeübte Schüler- oder Berufsalltag nicht mehr bewältigt werden kann.Zudem sollte die BU als selbständige Versicherung abgeschlossen werden, nicht als Koppelprodukt mit einer Geldanlage. Verbraucherschützer raten hier klar zur Trennung von Absicherung und Vermögensaufbau.

Meldepflicht bei Berufsstart

Ein wichtiger, oft vergessener Punkt: Nach Ende der Schulausbildung muss dem Versicherer unbedingt die neue berufliche Tätigkeit gemeldet werden – egal ob Ausbildung, Studium oder Freiwilliges Soziales Jahr. Wird dies versäumt, kann der Versicherungsschutz unbemerkt mit dem 25. Lebensjahr enden. Das würde den Sinn der Schüler-BU vollständig zunichtemachen.

Beratung ist unverzichtbar

Auch wenn sich vieles online recherchieren lässt: „Das Internet haftet nicht für Beratungsfehler“. Eine persönliche Beratung ist daher Pflicht, um individuelle Risiken und Bedürfnisse zu klären.

Geschenkidee: Die BU als „Enkel-Versicherung“

Gerade weil eine früh abgeschlossene BU langfristig günstige Beiträge sichert, kann sie auch ein sinnvolles Geschenk von Großeltern sein. So wird schon in jungen Jahren eine solide Grundlage für den Schutz der Arbeitskraft gelegt – und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Versicherung später im Ernstfall tatsächlich leistet.

Die Schüler-BU ist Wahrlich kein überflüssiger Luxus, sondern kann der entscheidende Grundstein für den finanziellen Schutz des Kindes im Erwachsenenleben sein – vorausgesetzt, sie ist richtig gewählt. Wer auf die genannten Punkte achtet, legt den Grundstein für einen langfristig wirksamen Schutz, der nicht schon mit dem Ende der Schulzeit ins Leere läuft.