Der Hintergrund: Die BU-Versicherer differenzieren immer kleinteiligere Berufsgruppen aus, die dazu führen, dass sich bestimmte Berufe nur noch sehr teuer versichern können — wenn überhaupt. Das zeigt auch eine Studie aus dem Hause Franke & Bornberg, die BU-Tarife von 54 Versicherern untersucht haben. Zwei Beispiele: Der 30jährige Tischler, 100 Prozent körperliche Tätigkeit, muss bei den untersuchten Tarifen im Marktschnitt 213,82 Euro pro Monat zahlen, um 1.500 Euro Berufsrente bis zum 67. Lebensjahr abzusichern. Ein Bankkaufmann/eine Bankkauffrau im selben Alter zahlte im Schnitt der untersuchten Tarife hingegen nur 75,98 Euro.

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“Als Folge der Berufsgruppen-Differenzierung geht die Beitragsschere noch weiter auseinander. Für ausgewählte Zielgruppen wird der schon vorher günstige Schutz noch günstiger, während für viele Erwerbstätige aus hohen jetzt oft unbezahlbare Prämien werden. Die BU entwickelt sich zusehends zu einem Produkt für -vorzugsweise junge- Akademiker. Für Beschäftigte mit niedrigerem Bildungsabschluss, körperlich Tätige und Menschen mit gesundheitlichen Problemen passt dieses Produkt immer weniger“, sagt Katrin Bornberg, geschäftsführende Gesellschafterin bei Franke & Bornberg, in einem Interview für das aktuelle Versicherungsbote-Magazin.

Verzicht auf Gesundheitsprüfung bei Wechsel in Beruf

Hier gibt es eine weitere potentielle Stolperfalle in den Verträgen. Es sollte dem Schüler möglich sein, den Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung auch dann weiterzuführen, wenn er einen Beruf ergreift. Denn genau darum geht es ja: Für das spätere Leben bereits vorzusorgen und den Vertrag ins Berufsleben mitzunehmen. Manche Versicherer verlangen hier eine neue Prüfung der Gesundheit, was der Vertrag besser ausschließen sollte.

Manche Versicherer bieten auch die Möglichkeit einer Besserprüfung bzw. Beitragsüberprüfung an. Wurde zum Beispiel eine Schülerin mit mittlerem Risiko eingestuft, kann sie verlangen, ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit geringerem Risiko eingestuft zu werden, wenn sie einen solchen ergreift.

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Die Vereinbarung einer Beitragsdynamik bewirkt, dass die vereinbarte BU-Rente fortwährend ansteigt. Auch auf die sogenannten Nachversicherungs-Optionen sollte geachtet werden. Sie bewirken, dass der Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Gehaltserhöhung, Kauf einer Immobilie) aufgestockt werden kann. Die Beratung durch einen Versicherungsfachmann wird explizit empfohlen.

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