Der Abschluss einer BU-Versicherung durch die Eltern kann schon für Schüler sinnvoll sein. Der Hintergrund: Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen oft höhere Beiträge als zum Beispiel kaufmännische Auszubildende oder Rechtsanwälte. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich billiger. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor dem Schulabschlusszeugnis für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, erklärt GVI-Präsident Siegfried Karle.

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Erschwerend käme hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe gar nicht erst versichern wollen, sagt Karle. Oder sie berechnen hohe Risikoaufschläge und begrenzen die Laufzeit. Deshalb sollten Eltern den BU-Vertrag unterzeichnen, noch bevor der Jugendliche das Abschlusszeugnis überreicht bekam. Die möglichen Einsparungen ließen sich -abhängig von Berufswahl und Vertrag- auf über 20.000 Euro über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg beziffern.

Vollwertiger BU-Schutz? Auf das Kleingedruckte achten!

Wie so oft bei solch komplexen Versicherungsverträgen sollte vor Abschluss einer Police genauestens auf das Kleingedruckte geachtet werden. Wichtig: Es muss sich bei der Schüler-BU um einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz handeln. Verbraucher sollten darauf achten, dass der Vertrag keine "Schülerklausel" enthält, der aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Schulunfähigkeitsversicherung macht.

Auch sollte später die Umwandlung in eine „echte“ BU-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder sonstige Bedingungen möglich ist. Ein Vertrag beispielsweise, der erlischt, wenn jemand in eine neue Lebensphase eintritt und das nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet, ist nicht empfehlenswert.

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Die Vereinbarung einer Beitragsdynamik bewirkt, dass die vereinbarte BU-Rente fortwährend ansteigt. Auch auf die sogenannten Nachversicherungs-Optionen sollte geachtet werden. Sie bewirken, dass der Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Gehaltserhöhung, Kauf einer Immobilie) aufgestockt werden kann. Die Beratung durch einen Versicherungsfachmann wird explizit empfohlen.

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