Die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung beinhaltet in Anlage 1 eine Übersicht der anerkannten Weiterbildungen, aus der hier einige Beispiele genannt werden sollen. Unterteilt ist sie in die Bereiche Kundenberatung, rechtliche Grundlagen, Vorsorge und Sach- bzw. Vermögensversicherung.


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Kundenberatung:

  • Serviceerwartungen des Kunden

  • Besuchsvorbereitung

  • Kundenbetreuung

  • Kundengerechte Lösungen

  • Kundensituation und Kundenbedarf



Rechtliche Grundlagen:

  • 
Vertragsrecht

  • Pflichten im Schadenfall

  • Vermittler- und Beraterrecht

  • Wettbewerbsrecht

  • Geldwäschegesetz



Vorsorge:

  • 
Gesetzliche Rentenversicherung

  • Gesetzliche und private Unfallversicherung

  • Gesetzliche und private Krankenversicherung

  • Private Vorsorge durch Lebens- und Rentenversicherungen

  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung



Sach- und Vermögensversicherung:

  • Haftpflichtversicherung
  • 
Kraftfahrtversicherung

  • Hausratversicherung

  • Gebäudeversicherung

  • Rechtsschutzversicherung



Die aufgeführten Beispiele sind nur ein kleiner Teil einer langen Liste, die die Anforderungen an ein Weiterbildungsthema für Versicherungsmakler erfüllen. Außerdem ist die besagte Liste nicht abschließend, wodurch zahlreiche weitere Themenfelder behandelt werden können, die einen Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung besitzen. Beispielhaft seien hier die Themen Transportversicherung, Cyberversicherung oder Warenkreditversicherung genannt, falls sich der Versicherungsmakler hierauf spezialisieren möchte. Neben der Anlage 1 aus der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung existiert die Anlage 1 aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Auch hier sind Themen gelistet, die den Anforderungen an eine Weiterbildung gerecht werden, falls ein Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung hergestellt werden kann.



Beispiele aus der Anlage 1 Versicherungsaufsichtsgesetz:


  • 
Krankheit: Tagegeld

  • Schienenfahrzeug-Kasko
  • Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden

  • Luftfahrzeughaftpflicht

  • Verschiedene finanzielle Verluste wie Gewinnausfall

  • Tontinengeschäfte

  • Fondsgebundene Lebensversicherungen

  • Hypothekendarlehen



Eine offizielle Negativliste, welche Themen von Veranstaltungen nicht angerechnet werden können, besteht nicht. Beispielhaft seien hier Weiterbildungen mit versicherungsfremden Inhalten genannt, wozu das Gesundheitsmanagement des Lernenden oder allgemeine betriebswirtschaftliche Themen zählen. Außerdem sind die Themen Finanzanlagen, Immobiliendarlehen und Bausparen nicht anerkannt. Sollten nicht relevante Themen Bestandteil einer Schulung sein, so muss diese Zeit von der Fortbildungszeit abgezogen werden.

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