Fachkompetenz und personale Kompetenz im Fokus
Nachdem geklärt ist, wer sich der jährlichen Fortbildung stellen muss, ist im nächsten Schritt die Frage, was als Fortbildung anerkannt wird. Grob gesagt, lässt sich diese Frage damit beantworten, dass die Lerninhalte, die sich mit der Aufrechterhaltung der Fachkompetenz und der personalen Kompetenz zum Thema Versicherungsvermittlung und -beratung beschäftigen, als geeignet gelten. Die Weiterbildung muss den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten entsprechen und so aufgebaut sein, dass Teilnehmer ihre berufliche Handlungsfähigkeit aufbauen, ausbauen oder anpassen. Dazu muss der Kundennutzen jederzeit im Vordergrund stehen.
- Weiterbildung: Wie sehen die rechtlichen Bestimmungen für Versicherungsvermittler aus?
- Fachkompetenz und personale Kompetenz im Fokus
- Nachweisbarer Lernabschluss
- Methoden und Kontrolle der Weiterbildung
Die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung beinhaltet in Anlage 1 eine Übersicht der anerkannten Weiterbildungen, aus der hier einige Beispiele genannt werden sollen. Unterteilt ist sie in die Bereiche Kundenberatung, rechtliche Grundlagen, Vorsorge und Sach- bzw. Vermögensversicherung.
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Kundenberatung:
- Serviceerwartungen des Kunden
- Besuchsvorbereitung
- Kundenbetreuung
- Kundengerechte Lösungen
- Kundensituation und Kundenbedarf
Rechtliche Grundlagen:
- Vertragsrecht
- Pflichten im Schadenfall
- Vermittler- und Beraterrecht
- Wettbewerbsrecht
- Geldwäschegesetz
Vorsorge:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche und private Unfallversicherung
- Gesetzliche und private Krankenversicherung
- Private Vorsorge durch Lebens- und Rentenversicherungen
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
Sach- und Vermögensversicherung:
- Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Die aufgeführten Beispiele sind nur ein kleiner Teil einer langen Liste, die die Anforderungen an ein Weiterbildungsthema für Versicherungsmakler erfüllen. Außerdem ist die besagte Liste nicht abschließend, wodurch zahlreiche weitere Themenfelder behandelt werden können, die einen Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung besitzen. Beispielhaft seien hier die Themen Transportversicherung, Cyberversicherung oder Warenkreditversicherung genannt, falls sich der Versicherungsmakler hierauf spezialisieren möchte. Neben der Anlage 1 aus der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung existiert die Anlage 1 aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Auch hier sind Themen gelistet, die den Anforderungen an eine Weiterbildung gerecht werden, falls ein Bezug zur Versicherungsvermittlung und -beratung hergestellt werden kann.
Beispiele aus der Anlage 1 Versicherungsaufsichtsgesetz:
- Krankheit: Tagegeld
- Schienenfahrzeug-Kasko
- Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
- Luftfahrzeughaftpflicht
- Verschiedene finanzielle Verluste wie Gewinnausfall
- Tontinengeschäfte
- Fondsgebundene Lebensversicherungen
- Hypothekendarlehen
Eine offizielle Negativliste, welche Themen von Veranstaltungen nicht angerechnet werden können, besteht nicht. Beispielhaft seien hier Weiterbildungen mit versicherungsfremden Inhalten genannt, wozu das Gesundheitsmanagement des Lernenden oder allgemeine betriebswirtschaftliche Themen zählen. Außerdem sind die Themen Finanzanlagen, Immobiliendarlehen und Bausparen nicht anerkannt. Sollten nicht relevante Themen Bestandteil einer Schulung sein, so muss diese Zeit von der Fortbildungszeit abgezogen werden.
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- Nachweisbarer Lernabschluss
- Methoden und Kontrolle der Weiterbildung
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