Aufgrund von Ausgangsbeschränkungen und zurückgehendem Verkehr kam es zu deutlich weniger Schadenfällen in Kfz-Versicherung. Im April 2020 kündigte HUK-Vorstandssprecher Klaus-Jürgen Heitmann an, dass Versicherte an entlastenden Effekten teilhaben sollen. Ganz ähnlich äußerte sich Frank Sommerfeld, Chef der Sachversicherung bei der Allianz Deutschland. Kunden, die coronabedingt in diesem Jahr deutlich weniger gefahren sind, sollen am Ende ihres Versicherungsjahres Geld zurück bekommen.

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Was ist daraus geworden? Welche Versicherer erstatten Beiträge zurück? Und welche Unterschiede sind bei den Kfz-Versicherern dabei zu beachten? Denn: Nicht alle Anbieter erstatten die Beiträge rückwirkend ab März, geht aus einer Umfrage des Portals Finanztip hervor. Das Portal fragte 30 Kfz-Versicherer an, wie sie mit Beitragsrückerstattungen umgehen und veröffentlichte die Ergebnisse auf der eigenen Webseite.

Diese Kfz-Versicherer erstatten rückwirkend Beiträge

Laut Finanztip-Auswertung (Stand 23.10.2020) erstatten folgende Kfz-Versicherer rückwirkend Beiträge zur Kfz-Versicherung:

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  • Admiral Direkt
  • Allianz
  • BavariaDirekt
  • Bessergrün
  • CosmosDirekt
  • Dialog
  • die Bayerische
  • Ergo
  • Friday
  • HDI
  • Huk24/HUK-Coburg
  • Kravag
  • Nexible
  • R+V24
  • S-Direkt
  • Verti
  • VKR
  • WGV
  • Zurich

Kfz-Versicherer, die nicht rückwirkend erstatten

  • Axa
  • Confidon
  • DEVK
  • HanseMerkur
  • Janitos
  • LVM
  • Nürnberger Versicherung
  • VHV / HannoverscheDirekt
  • Württembergische

Vier Kfz-Versicherer antworteten nicht auf die Anfrage von Finanztip: Condor, Freeyou Car und RheinLand.