Der Hamburger Jurist geht sogar noch weiter: Er hält viele der angebotenen „15%-Vergleiche“ für unwirksam und rät Versicherten, die sich auf den Abschluss eines solchen „Kulanzangebots“ eingelassen haben, dazu, dringend ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

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Auch die Berliner Kanzlei Wirth sieht sich durch das gestrige Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Damit liegt eine weitere Entscheidung klar zugunsten des betroffenen Hotel- und Gastronomiegewerbes vor. Die eindeutigen Worte des Gerichts zu den Argumenten einiger Versicherer zeigen, was wir bereits seit Beginn dieser unsäglichen Diskussion zur Zahlungspflicht der Versicherer gesagt haben: In den allermeisten Fällen besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz. Wir gehen davon aus, dass sich die Rechtsprechung auf Grundlage dieses Urteils festigen wird.“

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