Studierende, die bereits in der PKV sind, weil ein oder beide Elternteile privat versichert sind, können das auch im Studium bleiben. Dafür müssen diese sich zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Gerade Kinder von Beamten bleiben häufig weiterhin privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe sehr niedrig sind. An diese Entscheidung sind Studierende allerdings für das gesamte Studium gebunden. Und das kann aus folgenden Gründen teuer werden: Wer während des Studiums 25 Jahre alt wird, fällt in der Regel aus dem günstigen Beihilfetarif heraus, da die Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Der normale Beitrag für privat versicherte Studierende ist deutlich höher.

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Wer nach dem Studium nicht gleich einen Job findet und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, bekommt entweder einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung oder die völlige Kostenübernahme (SGB 2 § 9). Dafür kann er aber auch die Vorteile seines Tarifs weiter nutzen. Von Amtswegen erfolgt eine Prüfung des möglichen Wechsels in den Basistarif, dessen Leistungen in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Wer sich nach dem Studium selbstständig macht, muss sich weiter privat versichern und ist für die Dauer der Selbstständigkeit auf die PKV festgelegt. Studierende sollten unbedingt vor Studienbeginn mit den Eltern diese Risiken absprechen.

Eine weitere Ausgangssituation: Falls die Studierenden bereits vor dem Studium ausreichend verdient haben oder selbstständig waren, sind diese möglicherweise schon selbst privat versichert. In diesem Fall ist ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse nicht ohne Weiteres möglich.

Nur wenn Studierende 30 Jahre oder jünger sind, gelten diese während des Studiums als versicherungspflichtig und können sich ohne Probleme für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden oder durch einen Antrag weiterhin privat versichert bleiben. Sind sie aber älter, haben sie diese Wahlmöglichkeit nicht, sie müssen in der PKV bleiben.

Viele Studierende sind darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten. Wer im Schnitt mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt als versicherungspflichtig. Was müssen privat versicherte Studentinnen und Studenten mit Blick auf den Nebenjob beachten: gerade, wenn sie vielleicht doch auf einen umfassenderen Nebenjob angewiesen sind?

Wenn Studierende neben dem Studium arbeiten und weniger als 450 Euro im Monat verdienen, sind Studierende dabei im Minijob von Sozialabgaben befreit. Überschreiten diese dagegen die 450-Euro-Grenze regelmäßig, sind sie nicht mehr beitragsfrei familienversichert. In der Regel ist dann der Studentenbeitrag zu zahlen.

In der GKV ist es für Studentinnen und Studenten möglich, sich bis 25 Jahren in der Familienversicherung kostenfrei mitversichern zu lassen. Für viele dürfte das ein Grund sein, vorerst keinen privaten Krankenschutz zu wählen.

Gibt es nach dieser Frist eine Option, noch in das PKV-System zu wechseln: Auch, wenn man sich nicht zu Studienbeginn freistellen ließ?

Das Wichtigste zu dieser Frage in Kürze:

  • Studienanfänger können wählen zwischen der gesetzlichen (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV). In der Regel ist die GKV während des Studiums die bessere Wahl. Studierende sind in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern bis zum 25. Lebensjahr kostenlos familienversichert.
  • Der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt im Monat bei durchschnittlich rund 94 Euro für Kinderlose, die älter als 25 Jahre sind.
  • Mit dem 30. Geburtstag wird es für Studierende deutlich teurer, weil sie dann keinen vergünstigten Beitrag mehr bekommen.
  • Wer im Studium privat versichert war, kann danach nicht zurück in die GKV wechseln, wenn er sich selbstständig macht.

Beamtenkinder haben in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anrecht auf Beihilfe durch ihre Eltern und müssen sich dann voll versichern. Das kann in der PKV gerade dann Mehrkosten verursachen, wenn das Geld knapp wird: etwa, wenn man länger studiert und Bafög auslief. Sollten Studierende schon bei der anfänglichen Wahl ihres PKV-Tarifes die Zeit danach beachten? Welche Optionen gibt es dann, die Kosten zu senken?

Bei Kinder mit Beihilfeberechtigung entfällt in den meisten Fällen mit Vollendung des 25. Lebensjahr das Anrecht auf Beihilfe. Diese müssen dann in einen 100-Prozent-Tarif wechseln. Hier sollte schon bei Beginn des Studiums drauf geachtet werden, welche Mehrkosten drohen und wie diese gestemmt werden können, wenn sich die Studentin oder der Student Gedanken über die Befreiung in der GKV macht.

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Aber Mehrkosten drohen auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Sobald Studierende während des Studiums 30 Jahre alt werden oder das 14. Fachsemester erreicht haben, entfällt der Studentenrabatt in der GKV. Sie müssen sich dann freiwillig gesetzlich versichern. Die Berechnung erfolgt dann über die GKV. Auch während eines Promotionsstudiums können Studierende nicht mehr von der studentischen Krankenversicherung profitieren. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt (Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 15/16 R). Doktoranden müssen sich damit freiwillig gesetzlich versichern.

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