Nein, nicht zwangsläufig. Wenn man sich nicht sicher ist, ob man sich gesetzlich oder privat versichern möchte, kann man auch mit einen Optionstarif für eine Vollversicherung planen. Diesen bieten viele private Krankenversicherungsgesellschaften an. Man erhält sich den Gesundheitsstand von jetzt und kann später optimal umstellen.

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Es gibt Studienfächer, mit denen man nicht gleich einen Job findet und erst mal eine Weile arbeitslos sein wird. Wenn ich recht informiert bin, droht dann der Basistarif. Wie lässt sich aus Ihrer Sicht die Zeit zwischen Studium und ersten Job überbrücken? Statistisch sind Studierende mehr als zehn Monate nach Abschluss auf Jobsuche.

Die Wahl der Krankenversicherung während des Studiums wirkt sich auch auf die Zeit danach aus. Nicht immer ist ein Systemwechsel möglich. Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Studierende nach dem Studium angestellt arbeiten. Waren diese zuvor gesetzlich versichert, können die Betroffenen das auch weiterhin bleiben.

Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Studierende nach dem Studium angestellt arbeiten. Waren diese zuvor gesetzlich versichert, können die Betroffenen das auch weiterhin bleiben. Waren Studierende privat versichert, dürfen sie nun zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In den meisten Fällen ist die GKV zunächst die bessere Option.

Selbst, wenn Studierende während des Studiums privat versichert waren und gleich zum Berufsstart mehr als 62.550 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020) verdienen, können sie sich gesetzlich versichern. Eine Sonderregelung gibt ihnen eine einmalige Beitrittsmöglichkeit zur GKV, sofern sie zuvor noch nicht voll berufstätig waren.

Falls Studierende sich nach Studiumsende selbstständig machen und bislang gesetzlich versichert waren, haben sie grundsätzlich die Wahl zwischen den Systemen. In der Regel sollten Studierende als Gründer aber zunächst bei einer gesetzlichen Kasse bleiben und sich freiwillig versichern. Wenn diese den Existenzgründerzuschuss erhalten, profitieren sie in der GKV zudem von niedrigeren monatlichen Mindestbeiträgen.

An einen Wechsel in die PKV sollten Studierende als Selbstständige erst denken, wenn das Geschäft gut läuft: auch mit Blick in die Zukunft. Wenn Studierende dagegen privat versichert waren, müssen sie das als Selbstständige auch bleiben und den vollen Beitrag bezahlen. Wichtig: Der Wechsel in Billigtarife mit schlechten Leistungen ist nicht zu empfehlen. Diese werden mit der Zeit oft unverhältnismäßig teuer und sind schwer aufzustocken, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.

Sofern Studierende nach dem Studium verbeamtet werden, können und sollten diese sich in der Regel privat versichern, um von der Beihilfe zu profitieren. Finden Studierende nach Ende ihres Studiums keinen Job, haben diese meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da sie ja zuvor nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Allerdings können diese dann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Dann erhalten die Betroffenen nicht nur die Grundsicherung, sondern das Amt bezahlt auch deren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Privat versicherte Hochschulabsolventen ohne Job haben die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, um Beiträge zu sparen. Auch dafür gibt es einen Zuschuss. In die GKV kann nur wechseln, wer aufgrund einer früheren Anstellung Arbeitslosengeld I bezieht.

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Die Fragen an Daniel Feulner stellte Mirko Wenig

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