Wenn von Anfang an klar ist, dass es keine Option für eine private Krankenversicherung nach Studien-/Ausbildungsende geben wird. Sonst gilt es, den Einzelfall im Gespräch zu erörtern.

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Würden Sie Maklern raten, das Thema Anwartschaftsversicherung im Beratungsgespräch aktiv anzusprechen? Lauern gar Haftungsfallen, wenn man es nicht tut und der Versicherte seinen PKV-Schutz zu den alten Bedingungen „verliert“?

Grundsätzlich sind Versicherungsmakler, wenn Sie einen Beratungsbedarf erkennen, Sachwalter. Daraus folgt: Sie müssen den Kunden ansprechen und hinweisen. Das sagt schon das Sachwalterurteil [BGH, Urteil vom 22.05. 1985, Az.: IVa ZR 190/83 – Anmerkung Redaktion]. Makler müssen jedoch nicht mit der Glaskugel am Schreibtisch sitzen und Gedanken erahnen. Oder nicht gesätes Gras wachsen hören. Sie werden jedoch als Sachwalter des Kunden auf die Möglichkeiten hinweisen, wenn Sie Sachverhalte erfahren, die eine Beratungspflicht auslösen. Und da gehört das Thema Anwartschaften ganz normal dazu.

Macht aus Ihrer Sicht auch eine GKV-Anwartschaftsversicherung Sinn, die die Rückkehr zu einer Krankenkasse ermöglicht? Wann?

Sobald sich jemand ins Ausland begibt – auch innerhalb Europas - ist es zur Sicherung des Status „Ich war GKV“ eine Empfehlung und ratsam. Zwar ist die Anwartschaftsversicherung – auch aufgrund der Versicherungspflicht – nicht mehr zwingend notwendig, jedoch für den Nachweis „Ich war GKV“ hilfreich. Hier gilt es, sich am besten schriftlich die Rückkehroption von seiner Krankenkasse bestätigen zu lassen. Denn das eine sind Gesetze und Vorschriften, das andere die Menschen, die sie umsetzen, interpretieren und wahrnehmen. Klingt jetzt erst mal nicht vertrauenserweckend und logisch. Doch geht es hier für den Kunden darum, dass, wenn er zum Beispiel krank ist, er seiner Pflicht sich zu versichern trotzdem fristgerecht nachkommen und seinen letzten Status nachträglich beweisen muss für die Annahme in einer GKV. Und nach unter Umständen zehn oder 15 Jahren kann das ziemlich aufwendig werden.

Wer berufsunfähig wird, kann den Anspruch auf Krankentagegeld verlieren: obwohl er vielleicht doch irgendwann in den Beruf zurückkehren kann. Auch hier sind Anwartschaften möglich. Sollten Versicherte davon Gebrauch machen und Makler dies ansprechen? Worauf sollten privat Krankenversicherte noch mit Blick auf eine mögliche Berufsunfähigkeit achten?

Hier ist eine Anwartschaftsversicherung erst recht von Vorteil, um das Aufleben der PKV nach Gesundung wieder zu ermöglichen. Nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen hat der Kunde zwar das grundsätzliche Recht, auch eine Anwartschaft für das Krankentagegeld abzuschließen, wenn die Aussicht auf Wiedereintritt in die Arbeitswelt besteht. Doch die Frage ist: Wer bestimmt darüber, ob die Erwerbstätigkeit wieder möglich wird? Wer hier beim Kauf der PKV auf die gesamte Qualität geachtet hat, hat Vorteile. Denn wenn im Leistungsfall viele Eigenleistungen - egal welche - zu erbringen sind, um Leistungen zu erhalten, kann das mühsam bis existentiell werden.

Aktuell werden Anwartschaftsversicherungen auch für Berufsunfähigkeits-Policen diskutiert, wenn auch nach einem etwas anderen Modell: Eltern sollen sie für Kinder und Schüler abschließen und damit den Gesundheitszustand für später „einfrieren“, um kostengünstig eine BU abschließen zu können. Was halten Sie von einem solchen Modell? Wäre es aus Ihrer Sicht überhaupt machbar/ kalkulierbar?

Alles, was Menschen den Zugang zu Policen ermöglicht, die existentiell sind, wie zum Beispiel Policen rund um die Arbeitskraftabsicherung, ist mehr als sinnvoll! Das lässt sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnen. Doch auch hier würde gelten: Wähle dort, wo Du später kaufen willst.

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Die Fragen an Gerd Güssler stellte Mirko Wenig

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