Viele Versicherer beharren darauf, dass sie nur voll zahlen müssten, wenn eine "zuständige Behörde" nach einem Coronafall die Schließung genau diesen Unternehmens nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) angeordnet hat. Nicht aber bei flächendeckenden präventiven Schließungen ganzer Gewerbe durch eine Allgemeinverfügung. Rechtsexperten bewerten das jedoch anders. So kommt ein Gutachten des Juristen Walter Seitz, Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, zu dem Schluss, dass die Versicherer in den meisten Fällen voll zahlungspflichtig sein dürften: und zwar auch dann, wenn kein konkreter Corona-Fall im Unternehmen zu beklagen war (der Versicherungsbote berichtete).

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Laut Rechtswissenschaftler Zeitz sind auch Allgemeinverfügungen oder Verordnungen eines zuständigen Ministeriums als „Schließung durch die zuständige Behörde" anzusehen, da die Formulierungen in den AGB der Versicherer oft sehr vage seien. Versicherungsbedingungen aber müssen so ausgelegt werden, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse verstehen würde, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach hervorhob (Az. IV ZR 104/17 oder Az. IV ZR 302/16).

Versicherungsmakler raus aus der Haftungsfalle

Rechtsanwalt Stephan Michaelis rät nun Versicherungsmaklern, das Corona-Gewerbeschreiben der BVK "zu den Akten" zu nehmen und betroffene Kundinnen und Kunden darüber zu informieren. Der Grund: Sonst könnten Makler selbst in der Haftungsfalle sitzen und ihre Kunden entschädigen müssen. Wenn andere Versicherer ähnliche Vertriebsschreiben verschickten, seien auch diese im Sinne des Kunden aufzubewahren.

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Der BVK-Fall erinnert an einen ganz ähnlichen Vorgang beim hessischen Versicherer Die Haftpflichtkasse. Auch die Darmstädter weigern sich, Hoteliers und Gastronomen voll zu entschädigen, die eine Betriebsschließungs-Versicherung bei abgeschlossen haben: obwohl sie Anfang März auf ihrer Webseite damit warben, das neue Coronavirus COVID-19 sei im Rahmen der Betriebsschließungs-Policen mitversichert. Dieses Statement war dann plötzlich von der Webseite entfernt wurden - sehr zum Ärger von betroffenen Kundinnen und Kunden sowie der Vertriebspartner (der Versicherungsbote berichtete).

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