Problematisch kann sich die sogenannte Sanierung in Eigenverwaltung auf den Erhalt des Unternehmens auswirken. Dabei arbeitet die Unternehmensführung mit einem Sanierungsberater zusammen, und deren Tätigkeit wird von einem gerichtlich bestellten Sachwalter kontrolliert. Auch dabei ist das Ziel, außerhalb der Regelinsolvenz das Unternehmen zu sanieren und die etablierte Eigentümer- und Führungsstruktur zu erhalten. Damit erhält der Unternehmer weitreichende Rechte in dem Sanierungsverfahren und wird sozusagen zum Insolvenzverwalter in eigener Sache.

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Leider zeigt die Praxis, dass dies oft daneben geht. Denn nicht nur werden durch die Einbindung des externen Sanierungsgeschäftsführers häufig sehr hohe Kosten aufgeworfen – das Geld fehlt dann für eine wirkliche leistungswirtschaftliche Sanierung –, sondern das „Projekt Eigenverwaltung“ mündet vielfach mangels wirklicher unternehmerischer Neuorientierung über kurz oder lang in die nächste Insolvenz ein. Das ist laut Marktdaten bei mehr als 40 Prozent der Verfahren der Fall, sodass der Versuch, das Unternehmen mittels eigener Kompetenz durch die Krise zu bringen, eben in vier von zehn Fällen auf Sicht krachend scheitert. Und nicht selten entsteht auch bei anderen Unternehmen nach einer Zeit weiterer Sanierungsbedarf.

So früh wie möglich nach Lösungen suchen

Entscheidend ist, dass Unternehmer sich nicht allzu lange Zeit nehmen, wenn die Krisenzeichen sich verdichten, Je weiter die Krise fortschreitet, desto weniger ist in der Regel zu retten und desto schlechter sind die Möglichkeiten, die unternehmerische Substanz zu erhalten und durch eine leistungs- und finanzwirtschaftliche Sanierung neue Potenziale für die Zukunft herzustellen. Es ist ratsam, schnell professionelle Hilfe zu holen, anstatt bis zum bitteren Ende selbst nach Lösungen zu suchen, um sich dann vielleicht auch noch (gerechtfertigten) Vorwürfen der Insolvenzverschleppung und dementsprechend das private Vermögen weitreichenden Haftungsforderungen auszusetzen. Ganz davon abgesehen, dass bei solchen Versuchen in der Regel auch sehr viel Kapital verbrannt wird, das bei einer wirklich nachhaltigen Sanierung besser hätte eingesetzt werden können. Gegebenenfalls stellt sich sogar heraus, dass noch so viel Spielräume vorhanden sind, dass eine Sanierung auch ohne Anwendung der Insolvenzordnung möglich ist, etwa durch eine arbeitsrechtliche Restrukturierung, den Verkauf von bestimmten Vermögenswerten oder Unternehmensteilen zum Abbau von Verbindlichkeiten, die Schließung von Standorten oder anderen leistungswirtschaftlichen Maßnahmen. Ziel ist, damit das wirtschaftliche Fundament neu aufzubauen.

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Es ist also Aufgabe und Verantwortung des Versicherungsmaklers in Zusammenarbeit mit einem Restrukturierungsexperten (beispielsweise einem Insolvenzverwalter oder Fachanwalt für Insolvenzrecht), diese Schritte zu erarbeiten und die Maßnahmen ohne Scheuklappen umzusetzen. Dies eröffnet neue Perspektiven für die Zukunft und bietet Schutz für eine mögliche nächste Krise.

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