Die Bundesregierung will die Grundrente wie geplant am 01. Januar 2021 starten. Das bekräftigten unabhängig voneinander das Bundessozialministerium von Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (beide SPD).

Anzeige

"Der Bundesminister hat immer wieder betont, dass die Grundrente zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt und wir im Zeitplan sind“, antwortete das Bundessozialministerium auf eine Anfrage des Mitteldeutschen Rundfunks. Ähnlich äußerte sich Scholz gegenüber Medien der Funke Gruppe. "Wir werden die Grundrente zum 1. Januar 2021 einführen", sagte der Finanzminister.

Mit der Grundrente will die Bundesregierung die Altersbezüge langjähriger Geringverdiener aufbessern. Anspruch soll haben, wer mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege vorweisen kann. Nach Schätzungen der Bundesregierung sollen 1,3 Millionen Menschen davon profitieren (der Versicherungsbote berichtete).

Fehlendes Personal bei der Rentenversicherung

In den vergangenen Tagen waren Stimmen aus der Union laut geworden, den Start der Grundrente aufgrund der Coronapandemie zu verschieben. "Wir haben zur Bewältigung der Corona-Krise einen riesigen Schuldenberg angehäuft. Deshalb müssen wir uns nach der Pandemie in der Koalition zusammensetzen und noch einmal die Finanzierung genau anschauen“, sagte Peter Weiß (CDU), Chef der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion, dem Focus. Auch Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) hatte zuvor bereits gefordert, das Projekt auf Eis zu legen.

Nicht zuletzt hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund im Januar selbst Zweifel angemeldet, dass sie die Grundrente wie geplant stemmen kann. In einer Stellungnahme zum Gesetz beklagte die Rentenkasse, dass ihr Mitarbeiter und Ressourcen fehlen, um die Pläne fristgerecht umzusetzen. Mindestens 1.000 zusätzliche Mitarbeiter seien notwendig, um all jene Ruheständler herauszusuchen, die Anspruch auf die Leistung hätten (der Versicherungsbote berichtete).

Doch auch an der technischen Umsetzung könnte es hapern. So ist laut Gesetzentwurf eine Einkommensprüfung geplant, für das die Rententräger sich mit den Finanzämtern austauschen sollen: und zwar vollautomatisch. Es ist klar, dass hierfür auch die notwendige IT vorhanden sein muss.

"Deutlich gemacht, dass wir mehr Personal brauchen"

Man befinde sich im stetigen Austausch mit der Rentenversicherung, berichtete das Bundessozialministerium nun dem MDR. Allerdings wollte das Ressort nicht die Frage beantworten, ob man auf die Forderung nach technischer und personeller Unterstützung eingehen wolle. Auch die Rentenversicherung bestätigte dem Sender, dass sie sich in einem "konstruktiven Dialog" mit dem Ministerium befinde. Gleichwohl sagte DRV-Sprecher Dirk von der Heide: "Wir haben deutlich gemacht, dass wir erheblich mehr Personal brauchen, wenn es bei den bisherigen Plänen zur Grundrente bleibt".

Anzeige

Die 15 Rentenversicherungs-Träger dürften aber schon aufgrund der Corona-Pandemie personell ausgedünnt sein: zusätzlich zu dem ohnehin benötigten Personal für das Projekt. Und so könnte laut MDR die Grundrente zwar pünktlich starten: Was aber nicht bedeutet, dass die Rentnerinnen und Rentner sie auch pünktlich erhalten. Demnach sollen Ruheständler ab dem Jahresanfang 2021 Anspruch darauf haben: Sie wird dann aber mit Verzögerungen rückwirkend ausgezahlt.

Anzeige