Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen sieben Beschuldigte im Alter von 55 bis 69 Jahren erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, ohne erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Krankenkasse betrieben zu haben: die sogenannte Deutsche Gesundheitskasse, kurz „DeGeKa“. Das berichtet aktuell die Nachrichtenagentur AFP.

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Reichsbürger-Krankenkasse mit kaiserlichem Beistand

Dass die Krankenkasse keine Genehmigung der Behörden besaß, verwundert wenig: Betrieben wird sie von Reichsbürgern. Diese erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an, weil ihre Anhänger glauben, dass die BRD kein souveräner Staat sei, sondern eine von den USA gesteuerte GmbH. Entsprechend weigern sich die Reichsbürger auch, Gesetze und Verfassung der BRD anzuerkennen.

Umso kurioser traten die Sachsen im Internet auch in Erscheinung. Als die DeGeKa im April 2017 gegründet wurde, wurde dies im „Deutschen Reichsanzeiger“ kundgetan, einer Webseite der Reichsbürger-Bewegung. Auf der hauseigenen Seite berief man sich auf das Kaiserreich in den Grenzen von 1914, dessen Verfassung weiterhin fortbestehe. Damals regierte noch Friedrich Wilhelm Viktor Albert von Preußen: letzter Kaiser von Deutschland. Er war bekannt für seine mythisierenden Auftritte mit Zwirbelbart und reich verzierter Pickelhaube, auf deren Spitze ein Adler angebracht war.

Doch genau an diese Tradition wollte der vermeintliche Versicherer anknüpfen. Gründer der Fake-Krankenkasse ist laut einem Bericht von vice.com Erhard Lorenz, ein bundesweit bekannter Reichsbürger, der sich selbst zum Staatssekretär des Deutschen Kaiserreichs ernannt hat. Entsprechend wurde auch die vermeintliche Gründungs-Urkunde der Krankenkasse mit einem Behördensiegel ausgestattet, auf dem ein Reichsadler und die Reichskrone prankt: offizielles Emblem des Deutschen Reiches. Der Urkunde ist auch zu entnehmen, dass man als „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ agieren wollte.

Am 30. August 2017 schritt bereits die BaFin ein und forderte die Degeka zur Einstellung des Betriebs und zur Kündigung aller Mitgliedsbeiträge auf (der Versicherungsbote berichtete). Doch die Beschuldigten wollten dem nicht nachkommen. Drei der Beschuldigten sollen sich nun wegen unerlaubten Betriebs eines Versicherungsgeschäfts, die vier anderen wegen Beihilfe dazu verantworten. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheidet das Amtsgericht Dresden.

Keine Rücklagen - und keine Behandlungen?

Dass die BaFin im Herbst 2017 einschritt und das Versicherungsgeschäft untersagte, war aber nicht nur dem verschwörungstheoretischen Tamtam geschuldet, mit dem die Deutsche Gesundheitskasse an die Öffentlichkeit trat. Die Aufsichtsbehörde soll überwachen, ob ein Krankenversicherer tatsächlich mit ausreichend Kapital ausgestattet ist, um eine gesundheitliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Daran bestand im Falle der DeGeKa berechtigter Zweifel.

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Von Juli bis November 2017 konnte die DeGeKa laut Staatsanwaltschaft ganze 49 Mitglieder für sich gewinnen, berichtet AFP, und nahm rund 8.000 Euro an Versicherungsbeiträgen ein. Reichlich wenig, um eine volle Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

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