Im Gegensatz zu den bisherigen geförderten Modellen um Riester- und Rürup-Renten soll es jedoch keine Zwangsverrentung geben. Ergo können ab dem Rentenbezugsalter Gelder frei entnommen werden. Dies sei in Form einer regelmäßigen Rente, als Entnahmeplan, einer einmaligen Summe oder auch unregelmäßig möglich. Zudem könne das Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, vererbt werden.

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Alternative Vorsorgekonto

Falls sich die Politik dafür entscheidet, dass auch weiterhin Garantien in der Riester- und Rürup-Rente gefordert werden, führt der BdV das bereits bekannte Modell „Das Vorsorgekonto“ in den Raum. Bei dieser Variante soll unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ein Träger der Sozialversicherung eingerichtet werden. Bei diesem Träger kann jeder freiwillig einen Vertrag abschließen und damit ein sogenanntes „Vorsorgekonto“ eröffnen. Einzige Bedingung: Irgendwann in der Erwerbsphase wurde eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Ist diese Bedingung erfüllt, kann jeder unabhängig vom Versicherten- und Beschäftigtenstatus einzahlen.

Eröffnet eine Person ein Vorsorgekonto, zahlt sie Beiträge ein. Die Höhe der Beiträge soll sich nach dem individuellen Einkommen richten, wie bei Riester-Verträgen dienen vier Prozent des Bruttolohns als Orientierungswert. Dennoch soll frei entschieden werden können, wie viel man monatlich einzahlt: so sollen auch Menschen ohne sozialversicherungspflichtigen Job weiter vorsorgen können. Der Staat investiert einen Großteil des Geldes in Fonds und Aktien.

Das Geld bleibt Eigentum des Sparers bzw. der Sparerin — und kann sogar vererbt werden. Vorgeschlagen hat dieses Modell die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Bund der Versicherten (der Versicherungsbote berichtete).

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Inwieweit eine flankierende Altersvorsorge als freiwillige Möglichkeit, obligatorisch verpflichtend oder per Opt-Out umgesetzt werden soll, darüber muss der Gesetzgeber entscheiden. „Wir haben mit der Basisdepot-Vorsorge und dem Vorsorgekonto zwei tragfähige Konzepte vorgelegt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug“, so Kleinlein.

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