Die durchschnittlichen Nettorenten sind von 2000 bis 2018 um insgesamt 28 Prozent gestiegen. Eine auskömmliche Rente lässt sich damit jedoch nicht erzielen, wie aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen. Denn die Inflation lässt sich damit nicht auffangen. Denn für den gleichen Zeitraum steht eine Inflation von 29,9 Prozent. Es bleibt ein Nettorenten-Verlust von 1,9 Prozent.

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Doch diese Zahlen kratzen nur an der Oberfläche der eigentlichen Rentenproblematik. CDU-Politiker Friedrich Merz sagte kürzlich in dem Interview, für ihn sei die Generationengerechtigkeit die neue soziale Frage. “Wir verschieben zu große Lasten der Gegenwart auf die Schultern der nächsten Generation.“ Das müsse die CDU bald ändern. Als illusorisch bezeichnete er hingegen, dass auch künftig an der sogenannten doppelten Haltelinie festgehalten werden könne, einem Kernpunkt schwarz-roter Rentenpolitik. Man „werde den Rentenversicherungsbeitrag nicht bei 20 Prozent und das Rentenniveau gleichzeitig bei 48 Prozent halten können“, so der Politiker. Sonst müsse der Steuerzuschuss auf 200 bis 250 Milliarden Euro erhöht werden - was eine Abkehr von einer beitragsbezogenen Rente bedeuten würde.

Rentenkommission wackelt

Seit geraumer Zeit werkelt die Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" der Bundesregierung an den Plänen für die Zukunft. Schließlich haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform der Altersvorsorge versprochen. Doch die Beteiligten sind zerstritten. Laut Zeitungsberichten drohte die Rentenkommission sogar zu scheitern. Dabei geht es doch nur darum, eine zukunftsfähige Altersvorsorge zu stricken und die bestehenden Formen um Riester und Co. aufzubrechen - ja einfacher zu machen. Dies solle insbesondere die Förderung sowie die Komplexität der Produkte betreffen.

Inzwischen haben sich verschiedene politische Lager gebildet und ihre eigenen Vorschläge zur Sicherung des Alterseinkommens positioniert. So hatte beispielsweise die FDP die Idee eines Altersvorsorge-Kontos, bei dem bis zu 100 Prozent in Aktien, Fonds und private Altersvorsorgeprodukte fließen. Anfang März hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seine „Extrarente“ als zusätzliche Altersvorsorge konkretisiert. Der Verbraucherverband möchte ein öffentlich verwaltetes Standardprodukt für einen zusätzlichen Kapitalstock zur gesetzlichen Rente schaffen. Der Ansatz solle sich bewusst gegen die privatwirtschaftlich organisierten Varianten einer kapitalgedeckten Rente wie etwa Riester, Rürup und Co. richten. Denn die Angebote der Versicherer sei schlicht zu teuer und zu ineffektiv. So zumindest auch Sicht des Verbraucherverbandes.

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Nun kommt mit dem Bund der Versicherten ein weiteres mögliches Altersvorsorge-Projekt auf den Tisch. Allerdings solle die sogenannte Basisdepot-Vorsorge nur dann greifen, falls sich die Politik dafür entscheidet, in der geförderten Altersvorsorge auf Garantien zu verzichten. „Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Keine Zwangsverrentung, aber vererbbar

Der Ansatz der Basisdepot-Vorsorge ist vergleichbar mit einem Wertpapierdepot. In dieses Konto sollen sparfähige Finanzprodukte fließen. Dazu sollen auch bereits bestehende Policen zählen. Ein wichtiger Punkt sei den Verbaucherschützern die Transparenz bei den Kosten. "Verbraucher sollen wissen, welche Leistungsminderung ihnen durch die Kosten entsteht.", heißt es in einer Pressemitteilung. Bei der Basisdepot-Vorsorge sei eine vorzeitige Kündigung, Auszahlung, Beleihung oder Abtretung der geförderten Bestandsteile vor dem 62. Lebensjahr grundsätzlich ausgeschlossen. In konkret zu definierenden sozialen Notlagen seien aber förderschädliche Teilentnahmen möglich.

Im Gegensatz zu den bisherigen geförderten Modellen um Riester- und Rürup-Renten soll es jedoch keine Zwangsverrentung geben. Ergo können ab dem Rentenbezugsalter Gelder frei entnommen werden. Dies sei in Form einer regelmäßigen Rente, als Entnahmeplan, einer einmaligen Summe oder auch unregelmäßig möglich. Zudem könne das Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, vererbt werden.

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Alternative Vorsorgekonto

Falls sich die Politik dafür entscheidet, dass auch weiterhin Garantien in der Riester- und Rürup-Rente gefordert werden, führt der BdV das bereits bekannte Modell „Das Vorsorgekonto“ in den Raum. Bei dieser Variante soll unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ein Träger der Sozialversicherung eingerichtet werden. Bei diesem Träger kann jeder freiwillig einen Vertrag abschließen und damit ein sogenanntes „Vorsorgekonto“ eröffnen. Einzige Bedingung: Irgendwann in der Erwerbsphase wurde eine Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Ist diese Bedingung erfüllt, kann jeder unabhängig vom Versicherten- und Beschäftigtenstatus einzahlen.

Eröffnet eine Person ein Vorsorgekonto, zahlt sie Beiträge ein. Die Höhe der Beiträge soll sich nach dem individuellen Einkommen richten, wie bei Riester-Verträgen dienen vier Prozent des Bruttolohns als Orientierungswert. Dennoch soll frei entschieden werden können, wie viel man monatlich einzahlt: so sollen auch Menschen ohne sozialversicherungspflichtigen Job weiter vorsorgen können. Der Staat investiert einen Großteil des Geldes in Fonds und Aktien.

Das Geld bleibt Eigentum des Sparers bzw. der Sparerin — und kann sogar vererbt werden. Vorgeschlagen hat dieses Modell die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Bund der Versicherten (der Versicherungsbote berichtete).

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Inwieweit eine flankierende Altersvorsorge als freiwillige Möglichkeit, obligatorisch verpflichtend oder per Opt-Out umgesetzt werden soll, darüber muss der Gesetzgeber entscheiden. „Wir haben mit der Basisdepot-Vorsorge und dem Vorsorgekonto zwei tragfähige Konzepte vorgelegt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug“, so Kleinlein.

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