Wenn Pflegebedürftige in einem Heim betreut werden, so müssen sie hierfür immer höhere Summen aus eigener Tasche zahlen. Im Januar betrugen die Kosten im Bundesschnitt 1.940 Euro monatlich. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen hervor.

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Mit in Kraft treten der zweiten Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wurden die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgegossen. Diese sollen dabei helfen, die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten besser erfassen zu können. Im Rahmen der Pflegereform wurden auch die Abhängigkeiten des Eigenanteils Unterbringung in einem Pflegeheim neu geregelt. Während die Kosten vor der Pflegereform abhängig von den Pflegestufen waren, setzen sich diese nun aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.

Die Pflegeheime finanzieren die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung und dem EEE. Diese Aufwendungen setzen sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.

Eigenanteil für Pflegeheim wird teurer

Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. So sei beispielsweise in Berlin eine Vollkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen bei 2.357 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 1.359 Euro liegt.

Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 1.940 Euro monatlich angestiegen. Anfang 2018 waren es durchschnittlich noch 1.751 Euro und damit 191 Euro weniger.

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

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Mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Künftig solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.