Konkret moniert der PKV-Verband sieben Punkte der Studie, die eigens in einem "Faktencheck" festgehalten wurden. So ginge unter anderem "die angebliche Ersparnis von 145 Euro im Jahr voll zu Lasten der ärztlichen Versorgung. Denn was die Versicherten sparen, wird den Arztpraxen genommen. Die 145-Euro-Illusion von Bertelsmann beruht darauf, dass der PKV-Mehrumsatz für die Ärzte ersatzlos wegfiele. Damit gingen jeder Arztpraxis in Deutschland im Schnitt über 54.000 Euro pro Jahr verloren – wodurch sich die Wartezeiten und die Versorgungsqualität für alle Patienten drastisch verschlechtern würden.", erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV).

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Auch die von Bertelsmann angeführte Ersparnis von jährlich 48 Euro - , wenn nur der PKV-Mehrumsatz für ambulante Medizin in Höhe von 6,4 Milliarden Euro pro Jahr ausgeglichen würde - hinkt laut Verband. Schließlich sei der tatsächliche Mehrumsatz der PKV mit 13,2 Milliarden Euro pro Jahr mehr als doppelt so hoch. "Wenn also dem Gesundheitssystem keine Mittel entzogen werden sollen, dreht der Beitragseffekt nach der Bertelsmann-Rechnung sogar ins Minus – die gesetz­lich Versicherten müssen draufzahlen.", konstatiert Reuther.

Komplett außen vor blieben in der Studie dagegen die Herausforderungen des demografischen Wandels und die Folgen der Alterung in Deutschland. Schließlich würden die heute so attraktiven Privatpatienten älter, kränker und kostenintensiver. Bei der Überführung in die GKV würden sie also irgendwann auch zur Last. Dabei haben sie bisher keinen Cent in die GKV eingezahlt und würden quasi aus dem Vollen schöpfen. Gleichzeitig hat die PKV kapitalgedeckte Alterungsrückstellungen gebildet. Inzwischen haben sich mehr als 270 Milliarden Euro angesammelt. Man könnte meinen, die Studienmacher zielten genau auf diese Summe als Sofortentlastung für die GKV ab.

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An dieser Stelle bringt der PKV-Verband das Grundgesetz ins Spiel. Denn das Grundgesetz schützt sowohl das Recht der Versicherten auf Vertragsfreiheit als auch die Grundrechte der Versicherungsunternehmen (Berufsfreiheit). Dieser verfassungsrechtliche Bestandsschutz werde in der Regel auch von Befürwortern der Bürgerversicherung anerkannt. Ergo sei dieses Szenario vollständig unrealistisch und klar verfassungswidrig.

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