Wer Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie mutmaßlich einen Schaden nicht bezahlen will oder die Bearbeitung hinauszögert, kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Die Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche gibt es bereits seit 2001. Seither verspricht der Ombudsmann, schnell und unbürokratisch die Ansprüche des Kunden zu prüfen und zwischen beiden Streitparteien zu schlichten. Der Ombudsmann ist für alle Versicherungssparten außer der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuständig.

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Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei. Geht es bei dem Streit um weniger als 10.000 Euro, muss sich die Versicherung an die Entscheidung des Schlichters halten. Bei Beträgen bis 100.000 Euro spricht der Ombudsmann eine Empfehlung aus, oberhalb dieser Summe ist er nicht zuständig.

Für 2018 hatte die Schlichtungsstelle insgesamt 14.147 zulässige Beschwerden gezählt. Das sind 5,1 Prozent weniger als Vorjahr. Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen seien in Summe 19.216 Verfahren beendet worden.

Und, auch im ersten Halbjahr 2019 ist die Zahl der Beschwerden beim Versicherungsombudsmann wieder gesunken. So habe es zwischen Januar und Juni 9.221 Beschwerden gegeben. Damit sei die Zahl der Eingaben auf den niedrigsten Stand seit fünf Jahren gesunken. Damals waren 9.007 Beschwerden in den ersten sechs Monaten des Jahres gezählt worden. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatte es noch 9.890 Beschwerden gegeben. Den absoluten Höchstwert in der Geschichte der Schlichtungsstelle hatte es anno 2015 gegeben. Damals landeten 11.409 Beschwerden auf dem Tisch des Ombudsmannes. Das berichtet das Online-Portal "Börse-Online.de", dass sich auf Angaben auf der Homepage „versicherungsombudsmann.de“ beruft.

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"Aktuell sind wohl keine Versicherungsthemen in der öffentlichen Wahrnehmung besonders ,aufregend’", sieht Horst Hiort, Geschäftsführer der Beschwerdestelle, als möglichen Grund für die niedrigen Zahlen. Grundsätzlich seien Schwankungen bei den Beschwerdeeingängen nicht ungewöhnlich. "Sie beruhen vorwiegend auf dem Vorhandensein oder dem Wegfall von aktuellen Themen, die teils durch die Berichterstattung in der Öffentlichkeit, teils durch die Rechtsprechung gesetzt werden, einschließlich deren Wirkung auf spezialisierte Rechtsanwälte."

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