Fondspolice: Das ungeliebte Stiefkind des Fondssparplans

Fondsgebundene Rentenversicherungen kombinieren eine private Rentenversicherung mit einem Fondssparplan. Anbieter bewerben die Produkte als Alternative zu klassischen Rentenversicherungen. Das Versprechen: Weil Sparanteile der Beiträge in Fonds angelegt werden, sollen sie durch hohe Renditen an den Finanzmärkten auch der aktuellen Niedrigzinsphase trotzen.

Anzeige

Jedoch: Insbesondere gegenüber Fondssparplänen gerieten die Produkte in der Vergangenheit unter Rechtfertigungsdruck. So schrieben die Verbraucherschützer von test.de: Die Produkte seien „häufig teuer und unrentabel“. Kritisiert wurden hohe Abschluss- und Verwaltungskosten bei geringer Flexibilität durch die konkrete Gestaltung der Verträge.

Auch der Versicherungsbote bestätigte anhand von Modellrechnungen in 2017 die ungünstigen Ergebnisse von Fondspolicen gegenüber Fondssparplänen. Damals lautete das Fazit eines Kommentars von Chefredakteur Björn Bergfeld: Im Zweifel für den Fondssparplan.

Unter Umständen dennoch empfehlenswert

Sollen Kunden also grundsätzlich die Hände von den fondsgebundenen Rentenversicherungen lassen? Ganz so einfach scheint es dann doch nicht. Das zeigte schon jener Produkttest von test.de, der in 2016 Grundlage war für die geäußerte Kritik der Verbraucherschützer. Denn "wer über einen langen Zeitraum für eine Zusatz­rente sparen will, findet einzelne güns­tige Tarife mit guten Fonds", ist auf der Webseite der Tester zu lesen.

Ein oft geäußertes Argument für die Fondspolice: Die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bei Wahl einer dauerhaften Rentenzahlung nach der Ansparphase, ebenso der Todesfallschutz für Hinterbliebene – beides leistet ein Fondssparplan nicht.

Auch könnten Fondspolicen aus steuerlichen Gründen interessant werden. Das gilt besonders dann, wenn nach Ende der Laufzeit keine Kapitalabfindung, sondern eine Rentenzahlung gewählt wird. Denn steuerpflichtig wird in diesem Fall nur jener Ertragsteil der Rente, der während der Rentenphase anfällt – ein Vorteil gegenüber dem Fondssparplan, bei dem alle anfallenden Kapitalerträge versteuert werden müssen.

Doch auch, wenn keine Rentenzahlung, sondern die Auszahlung eines einmaligen Betrags gewählt wird, kann die Fondspolice einen steuerlichen Vorteil bringen. Das trifft dann zu, wenn die so genannte 12/62-Regel erfüllt ist: die Versicherung muss seit Vertragsabschluss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren aufweisen, die Kapitalabfindung darf zudem erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Unter dieser Bedingung müssen nicht alle Kapitalerträge, sondern nur 50 Prozent der Erträge versteuert werden.

WiWo-Produkttest geht von solider Aufbauleistung aus: Kunde mit 750 Euro Monatsbeitrag

Wer durch solche Bedingungen profitiert oder wer für die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos sowie den Todesfallschutz höhere Kosten in Kauf nehmen will, für den kann eine fondsgebundene Rentenversicherung durchaus eine Option sein. Unter dem Gesichtspunkt einer oft geäußerten Kritik, die dennoch nicht grundsätzlich gilt, ist nun interessant: Wie bewerten die Experten von Morgen & Morgen die Produkte für die Wirtschaftswoche? Können bestimmte Produkte nach Maßgabe der Tester besonders empfohlen werden?

Die Tarife von 24 Anbietern wurden getestet. Grundlegend für Tarifangebote waren zwei Musterkunden, die durchaus einen soliden Betrag für ihre Altersvorsorge investieren sollten:

  • Ein 37-Jähriger möchte, bei 30 Jahren Laufzeit, monatlich 250 Euro als Beitrag für seine Fondsrente zahlen.
  • Ein zweiter Musterkunde befindet sich, laut Maßgabe der Tester, bereits im 50. Lebensjahr. Entsprechend geringer fällt die Laufzeit der fondsgebundenen Rentenversicherung für den zweiten Musterkunden aus: 12 Jahre zahlt er für seine Rente ein, deckt demnach genau die 12/62-Regel für eine mögliche Wahl der Kapitalabfindung ab. Die kürzere Laufzeit freilich wird durch einen doch hohen Beitrag ausgeglichen – 750 Euro monatlich, so die Annahme der Produkttester, zahlt der zweite Kunde für die Dauer von zwölf Jahren für seine spätere Rente ein.

Tarifangebote der Anbieter für beide Kunden sollten folgende Leistungen abdecken: Die fondsgebunde Privatrente sollte die höchstmögliche Garantie für die Dauer der Rentenzahlung beinhalten (Rente sollte mindestens bis zum 80. Lebensjahr gezahlt werden). Auch sollte, bei Tod des Versicherungsnehmers während der Aufschubphase, mindestens das um die Kosten bereinigte Guthaben als Todesfallschutz an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Anzeige

Zudem wurde eine Rentengarantie für zehn Jahre als Hinterbliebenenschutz gefordert. Das bedeutet: Stirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten zehn Jahre ab Rentenbezug, erhalten Hinterbliebene eine einmalige Abfindung oder können sich bis zum Ende der Garantiezeit die Rente des Verstorbenen weiterzahlen lassen.

Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet

Bewertet wurde für den Test letztendlich das Preis-Leistungsverhältnis eines jeweiligen Tarifs, wie die Wirtschaftswoche ausführt. Als Beispiel für Leistungsinhalte nennt das Blatt das Ablaufmanagement – das Herunterfahren des Aktienanteils zum Ende der jeweiligen Laufzeit, um Wertschwankungen des ersparten Kapitals zu minimieren. Auch wurden sowohl für die Berechnung der Kapitalabfindung als auch für prognostizierte Renten zwei Szenarien am Kapitalmarkt durchgespielt – eines mit schlechter und eines mit mittlerer Kapitalmarktentwicklung.

Die mittlere Kapitalmarktentwicklung diente letztendlich als Prognose-Grundlage einer möglichen Rente durch die Tarife. Freilich sind derartige Prognosen mit Vorsicht zu genießen – niemand kann mit Sicherheit vorhersagen, wie sich die Finanzmärkte wirklich entwickeln. So muss als weiterer Faktor für die Bewertung auch die Beitragsgarantie in Prozent bedacht werden: Diese gibt an, was den Kunden wirklich "sicher" ist. Die Garantie variiert, je nach Anbieter, von 80 Prozent als geringste Garantie für eingezahlte Beiträge bis immerhin 115 Prozent als höchste Beitragsgarantie.

Anzeige

Während jedoch zehn der getesteten Tarife jene nur geringe Garantie von 80 Prozent aussprechen, bieten nur drei Tarife Garantien über 100 Prozent – und zwar auch nur für den jüngeren Musterkunden mit 35 Jahren Vertragslaufzeit. Zu beachten ist freilich: Hohe Garantien können sich negativ auf die Anlagestrategien für die Fondsrente auswirken. In welchem Verhältnis Garantien also zu den Gewinnchancen stehen, muss bei Wahl eines Produkts stets bedacht werden.

Die Ergebnisse: Ein durchwachsenes Gesamtfeld

Die Ergebnisse des Test bieten keineswegs Grund zum Jubeln: Von 24 Tarifen für den 37-jährigen Musterkunden schneiden neun Produkte nur mit „befriedigend“ ab. Von 22 Tarifen für den 50-jährigen Musterkunden schneiden sieben Produkte mit „befriedigend“ und drei Produkte nur mit „ausreichend“ ab. Bedenkt man die meist hohe Zahl von guten Noten bei vergleichbaren Ratings, bleibt mit Blick auf das Gesamtfeld ein doch skeptischer Eindruck gegenüber Produkten der fondsgebundenen Rentenversicherung.

Die Testsieger

Aber aus Sicht der Tester gibt es auch „sehr Gutes“ zu vermelden: Elf Produkte erhalten die Bestnote.

Für den 50-jährigen Musterkunden können fünf Tarife ein „sehr gutes“ Ergebnis erreichen. Folgende Anbieter glänzen nach Maßgabe der Produkttester für den Vertrag mit kürzerer Laufzeit und dem doch hohen Monatsbeitrag:

  • Die Alte Leipziger mit dem ALfonds - Tarif FR15
  • Die HanseMerkur mit dem Tarif Vario Care Invest
  • Die Allianz mit PrivatRente InvestFlex RF1GD
  • Die Continentale mit der Rente Invest Garant RIG
  • Die WWK mit der Premium FondsRente protect

Beim Vertrag mit dreißig Jahren Laufzeit für den 37-jährigen Vorsorgesparer erhalten sogar sechs Tarife die Bestnote:

Anzeige

  • Die Alte Leipziger mit dem ALfonds - Tarif FR15
  • Die Continentale mit der Rente Invest Garant RIG
  • Die HanseMerkur mit Vario Care Invest
  • Die LV 1871 mit MeinPlan - FRV PCS
  • Die Allianz mit der PrivatRente InvestFlex RF1GD
  • Die Canada Life mit der GNP+ - GENERATION private plus

Tabellen mit ausgewählten Ergebnissen für alle Anbieter sind kostenlos, vollständige Tabellen kostenpflichtig auf der Webseite der Wirtschaftswoche abrufbar.

Seite 1/2/

Anzeige