„Wir helfen Ihnen mit unserem langjährigen Know-how, Ihren Bestand von X nach Y zu bringen. Als unabhängiger Dienstleister an Ihrer Seite, erhalten Sie kompetente Unterstützung aus einer Hand.“ Klingt gut, ist aber in vielen Fällen nach den Verträgen als Handelsvertreter sowie §84 HGB mit einem Versicherer oder Vertrieb weder korrekt noch anzuraten. Ernsthafte juristische Konsequenzen mussten so manche Jungmakler auf diesem Wege erfahren und erleiden.

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Dazu sei auf eine Entscheidung des LG Münster vom 31.07.2015, Az 08 O 192/15 zur Unterlassung der Veranlassung von Kunden zur Kündigung von bestehenden Maklerverträgen verwiesen. Hier hatte ein noch nach §84 agierender Handelsvertreter seine Kunden mit Aussicht auf seine zukünftige Tätigkeit dazu animiert, die bisherigen Maklerverträge zu kündigen: während des bestehenden Tätigkeitsvertrages. Nach seinem Ausscheiden als Handelsvertreter gingen dem früheren „Arbeitgeber“ über 100 Kündigungen von Kundenverträgen zu. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen die nach §84 verpflichtende Interessenwahrnehmung.

Die Rechtsanwälte Evers und Oberst bewerteten die Folgen so: Dem §84er sei ein Tätigwerden in der Form untersagt, „dass er bereits frühzeitig gegenüber den Kunden für seine zukünftige Tätigkeit vorsorgend tätig werde und sich bereits darum kümmere, einen fließenden Übergang zu gewährleisten...“ (Versicherungswirtschaft 10.2015). Dieses Abwerbeverhalten ist nach §§8 in Verbindung mit 4 Nr. 10 UWG klar wettbewerbswidrig.

Fazit:

In den kommenden Jahren werden viele Seniormakler das Geschäft aufgeben. Aber allein auf diese Karte per Bestandskauf zu setzen genügt nicht, wenn man heute als Jungmakler in umkämpften Markt um die Kunden einsteigen will.

Ohne fachliche Kompetenz, einen klaren Fokus zur Kundenzielgruppe, einem entsprechenden Netzwerk und auch den Rat von erfahrenen Maklern oder Beratern wird es doppelt schwer erfolgreich zu starten. Entwickeln Sie ein Konzept, was Sie von Maklern in Ihrer Region unterscheidet.

Befassen Sie sich rechtzeitig mit der unternehmerischen Seite des Maklerseins. Dazu gehören auch steuerliche und rechtliche Fragen.

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Der Beitrag wurde im Versicherungsbote Fachmagazin 01/2019 veröffentlicht. Das Heft kann kostenfrei hier bestellt werden.

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