Aktuell sind noch die Industrie- und Handelskammern oder Gewerbeämter für die Aufsicht zuständig. Doch die Bundesregierung will das nun ändern. Geplant sei eine bundesweit vereinheitlichte Aufsicht der Vermittler. Diese solle künftig von der BaFin erfolgen und nach den gleichen Regeln wie für Institute erfolgen. Immerhin könne so bereits vorhandenes Fachwissen innerhalb der Behörde genutzt werden. Schließlich würden bereits Unternehmen aus dem Bereich der Wertpapierdienstleistungen überwacht - so der Grundgedanke.

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Aktuell gibt es noch keinen konkreten Zeitplan für den Wechsel. Dennoch heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage der FDP: "Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin an.". Die Ausgestaltung des entsprechenden Gesetzgebungsvorschlages werde derzeit in den beteiligten Ressorts erörtert, heißt es weiter.

Finanzanlagenvermittler müssten erneut geprüft werden

Doch die aktuellen Pläne der Bundesregierung kommen nicht überall gut an. Denn die Folgen für die Branche wären dramatisch. Dann müsste jedes Vermittlerbüro sich eine Erlaubnis nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz besorgen. Oder anders gesagt: Sie müssen rein theoretisch die selben strengen Zulassungs- und Prüfpflichten erfüllen wie Banken. Die Mehrkosten könnten mindestens im fünfstelligen Bereich pro Jahr liegen. Gerade für Einzelkämpfer und kleine Wettbewerber würde dies fast zwangsläufig das Aus bedeuten, weil sie damit überfordert wären.

Genau diesen Punkt greift nun der Maklerpool Invers auf. In einer Stellungnahme moniert der Pool die bereits über zehn Jahre andauernde Gängelung der Vermittler. Diese würden durch "immer neue Gesetze und Verordnungen dazu gezwungen, einen stark erhöhten Verwaltungsaufwand zu betreiben.", kritisiert Geschäftsführer Michael Buth. Dabei sei die Wichtigkeit der Beratung in diesem Bereich für Verbraucher und gewerbliche Kunden unabdingbar. Gerade in Anbetracht des aktuellen Zinsniveaus und der fortschreitenden Probleme zum Thema Altersvorsorge sei die Geldanlage in Fonds eine der fairsten und besten Anlageformen. Vor allem freie Finanzanlagenvermittler würden hier eine wichtige Rolle spielen. Schließlich beraten sie unabhängig von den lnteressen der Produktgeber und sind verpflichtet im besten lnteresse der Kunden zu handeln. "Fälle von Anlagebetrug, Falschberatung und sonstigen, dem Kunden zum Nachteil gereichenden Vermittlungen, finden sich in der Zielgruppe der 34f Abs. 1 Saz 1 Nr.1-Vermittler kaum bis gar nicht.", betont Buth.

Stellungnahme.pdf

Für viele Vermittler würden das erneute Erlaubnisverfahren und die laufenden Kosten ein Vielfaches von den jetzt schon bestehenden Belastungen erreichen. Dieser Mehraufwand würde in den meisten Fällen nicht durch den Ertrag aus den Vermittlungen gedeckt werden. Weiterhin kritisierte Buth, dass Vermittler bereits in der Vergangenheit regelmäßig Gebühren für Erlaubnisse zur Finanzanlagevermittlung (34c GewO bis 2012 und 34f GewO ab 2013) entrichtet hätten. "Es ist nicht vermittelbar, dass Erlaubnisse, für die teils erhebliche Gebühren entrichtet wurden, in kurzen Abständen geändert und /oder abgeschafft werden und neue Kosten für andere Erlaubnisse mit nahezu ähnlichem Tatbestand entstehen.", kritisiert der Invers-Geschäftsführer.

Wechsel hätte drastische Folgen

Aktuell deuten sich drei logische Ergebnisse aus dem anstehenden Wechsel an: Zum einen würden viele Vermittler einen Schlussstrich unter das Thema Finanzanlagen ziehen und die Erlaubnis zurückgeben. Doch gerade im ländlichen Raum, wo sich immer mehr Banken und Sparkassen zurückziehen, bestehe akuter Beratungsbedarf. Andere Berater würden Schutz unter sogenannten Haftungsdächern suchen. Aber: "Die Erfolgsgeschichte von Haftungsdächern ist überschaubar.", führt Buth aus und verweist unter anderem auf die Abhängigkeiten unter solchen Konstrukten. Überdies bestünde für Kunden eine Deckungslücke für Beratungsschäden. Nämlich dann, wenn das Haftungsdach selbst zahlungsunfähig ist, gleichzeitig die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Haftungsdaches unzureichend ist oder die Leistung verweigert.

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Auch Option drei, die Beratung zu Finanzanlageprodukten allein den Banken zu überlassen, könne nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein. Denn Banken beraten schlichtweg nicht unabhängig. "Häufig genug ist, trotz Aufsicht, zu lesen und zu hören, dass Kunden nicht bedarfsgerecht beraten und die Bank zu Schadenersatz verpflichtet wurde. Die Anzahl der schadenersatzpflichtigen lnanspruchnahme von freien Finanzanlagevermittler erreicht bei weitem nicht ein so hohes Maß.", zeigt Buth auf. Fakt ist, dass die zu erwartende Reduzierung der freien Finanzanlagevermittler für einen sehr großen Teil der Kunden erhebliche Nachteile mit sich bringen würde. Viele Kunden würden dadurch von Beratung de facto ausgeschlossen. Das wiederum hätte für die Sozialkassen weitreichende Folgen. Immerhin führe fehlende oder zu geringe Eigenvorsorge automatisch zu einer Belastung des sozialen Systems. Folglich müsse "die Stellung des freien Finanzanlagevermittlers, der einzig seinem Kunden verpflichtet ist, dringend gestärkt werden.", schließt der Invers-Geschäftsführer die Stellungnahme.

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