Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Inzwischen hat das Bundeskabinett das sogenannte Finanzanlagenvermittler – Aufsichtsübertragungsgesetz FinAnlVÜG durchgewunken. Der eigentliche Plan sah vor, dass Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ab dem 1. Januar 2021 von der BaFin beaufsichtigt werden.

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Ob das Gesetz kommt, ist aber ungewiss. Denn aktuell steckt der Gesetzentwurf im Bundestag fest. Die zweite und dritte Lesung sollte eigentlich am 19. Juni stattfinden, wurde aber abgesagt und verschoben. Aktuell will vor allem die CDU/CSU nicht zustimmen, weil keine qualitative Besserung der Aufsicht zu erwarten wäre, sondern eher eine weniger effektive Kontrolle. Zum einen müssten sich die Finanzdienstleister auf deutlich steigende Kosten einstellen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgehe, so ist ein wichtiger Kritikpunkt.

Konkret sollen bei den aktuell 37.000 Erlaubnisträgern durchschnittlich einmalig 140 Euro anfallen. Jährlich kämen dann nochmal 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht auf den einzelnen Vermittler zu. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hervor. Den Zahlen liege wiederum die Annahmen zugrunde, dass die jährlichen Kosten allein für die Aufsicht 510 Euro betragen. Die konkrete Höhe aber sei abhängig von verschiedenen Faktoren. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Die jeweilige individuelle Umlage hängt von der Anzahl der Umlagepflichtigen (an Vertriebsgesellschaften angegliederte Finanzanlagedienstleister sind nicht selbst umlagepflichtig), der Kostenverteilung zwischen den Gruppen der Umlagepflichtigen und den jeweiligen Bemessungsgrundlagen ab.“

Überdies habe die Regierung weitere Zahlen in der Antwort genannt. Demnach müssten Vermittler für eine Erlaubniserteilung stolze 1.590 Euro in die Hand nehmen. Vertriebsgesellschaften koste die Erlaubniserteilung 2.485 Euro. Für eine Änderung oder Erweiterung der Erlaubnis wären immerhin noch 740 Euro fällig.

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Die Folgen für den Markt könnten verheerend sein. Denn laut einer aktuellen Umfrage des AfW würde über die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber (57 Prozent) ihre Erlaubins zurückgeben würden, falls Kosten in Höhe von 1.000 Euro bis 5.000 Euro für die BaFin-Aufsicht berechnet würden. Zu einem ähnlichen Ergebnis war der AfW im Rahmen des Vermittlerbarometer 2019 gekommen. Damals hatten 56 Prozent der Befragten erwogen, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur BaFin, ihre Zulassung zurückzugeben. „Damit bestätigt sich erneut, dass die geplante BaFin-Aufsicht die unabhängige Finanzanlagenberatung massiv einschränken würde. Das Verbraucherinteresse an unabhängiger Beratung würde stark eingeschränkt, anstatt verbessert zu werden“, sagte AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

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