Auch hier soll auf mögliche Gründe verwiesen werden: In der sogenannten Wechselsaison vor dem 30. November und damit vor dem Datum, da viele ihre Kfz-Versicherung kündigen, unterbieten sich die Anbieter mit ihrem Preiskampf durch günstige Prämien. Eine Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ zeigte aber, dass einige Anbieter niedrige Versicherungsprämien zum Preis besonders ungünstiger Rückstufungstabellen erkaufen (der Versicherungsbote berichtete). Zunehmend in die Kritik gerieten auch pauschale Aufschläge bei den Prämien für Senioren (der Versicherungsbote berichtete). Konfliktstoff ist also genug vorhanden, der über den jeweiligen Einzelfall hinaus zu einem hohen Beschwerdeaufkommen wegen der Tarifkalkulation führen kann.

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Beitragsanpassung in der PKV als Problem

Auf Rang drei der „Beschwerdeliste“: Krankenversicherungen mit 1.653 Eingaben. Ein auffallendes Plus, denn 2017 waren es "nur" 1.433 Eingaben bei der Behörde. Und auch hier benennt die BaFin einen konkreten Problem-Punkt: Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung, die häufig Anlass einer Beschwerde gewesen seien.

Zwar beteuert der PKV-Verband, die Beiträge würden im Schnitt weniger steigen als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da der Durchschnitt aber wenig über den Einzelfall aussagt, forderte ein Kommentar aus unserer Redaktion mehr Transparenz anhand einer Statistik, die darlegt, wie viele Privatversicherte tatsächlich von hohen Prämiensprüngen betroffen sind und bei welchen Anbietern. Könnten sich doch so auch gute Wettbewerber, die Kunden eine gewisse Beitragsstabilität bieten, von schwarzen Schafen des Marktes unterscheiden.

Folgend in der BaFin-Beschwerdeliste: Gebäude- und Hausratversicherungen mit 711 eingegangenen Beschwerden sowie Rechtsschutzversicherungen mit 666 eingegangenen Beschwerden. Die Beschwerdehäufigkeit fällt dann bei Haftpflichtversicherungen mit 439 Eingängen und bei Unfallversicherungen mit 215 Eingängen schon auffallend ab. Für sonstige Sparten und Besonderheiten summieren sich die Beschwerden auf 810 Eingänge.

Zu beachten ist aber bei der nun veröffentlichten BaFin-Meldung: Dargeboten werden durch die Behörde zunächst nur die wichtigsten Zahlen, angedeutet in einem einführenden Text nur einige sich häufende Gründe als Besonderheit. Konkretere Informationen hingegen werden erst anhand der Beschwerdestatistik zugänglich gemacht, die aber für 2018 noch nicht verfügbar ist.

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