Jedoch wird die Mütterrente als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet, weswegen insbesondere Frauen, die im Alter Grundsicherung beziehen, nichts von der erhöhten Mütterrente haben. Im Interview wird Hubertus Heil direkt gefragt, ob er diesen Umstand „gerecht“ finde. Er wirbt um Verständnis: Die Grundsicherung richte sich nach dem Bedarf und decke das Existenzminimum ab. Heil mahnt also an, den Unterschied zu berücksichtigen zwischen existenzsichernden Sozialleistungen und Zahlungen aus dem Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Einführung der „Respekt-Rente“ hingegen gehe das Thema Altersarmut „grundsätzlicher an“.

Anzeige

Rentnerinnen mit Grundsicherung: Armutsrisiko durch Kindererziehung bleibt bestehen

Ob Heil mit diesem Argument richtig liegt, muss mit Blick auf ein weiteres Interview zumindest diskutiert werden. Gelten doch durchbrochene Erwerbsbiographien und insbesondere Erwerbsbiographien von Frauen bei Scheidung als Armutsrisiko für das Alter, wie zuletzt Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, gegenüber der Berliner Morgenpost ausführte (der Versicherungsbote berichtete). Gerade Menschen mit derartigen Erwerbsbiographien werden die 35 geforderten Beitragsjahre für die neue Grundrente jedoch nicht erfüllen. Durch Anrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung wird auch die Erziehungsleistung dieser Menschen erneut nicht anerkannt.

Ausgerechnet durch die geplante Grundrente bestehe laut Roßbach zudem die Gefahr, existenzsichernde Sozialleistungen und Zahlungen aus dem Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung auf unsachgemäße Weise zu vermischen. Die Diplom-Verwaltungswirtin mahnte an, die zusätzlichen Leistungen nur aus Steuermitteln zu finanzieren.

Anzeige

Auch empfahl die DRV-Chefin einen Freibetrag für die gesetzliche Rente, den Rentnerinnen und Rentner auch dann behalten dürfen, wenn sie Grundsicherung beziehen. Eine keineswegs neue Idee – in der Vergangenheit wurde ein solcher Vorschlag bereits von Sozialverbänden vorgebracht. Explizit für die Mütterrente empfiehlt der Sozialverband VdK Deutschland e. V. zum Beispiel einen Freibetrag von 200 Euro, um auch die Erziehungsleistung der Frauen anzuerkennen, die aufgrund der Kindererziehung nur wenige Beitragsjahre vorweisen können.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige